06.01.2020 – 13:56, Bundespolizeiinspektion Chemnitz, Reitzenhain (ots)
Kontrolle deckt zwei Haftbefehle auf, die unterschiedlich enden.
Am 05.01.2020 gegen 11:20 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei-inspektion Chemnitz in Reitzenhain einen 42-jährigen Tschechen. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab einen Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg. Er war wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zur Zahlung einer Geldstrafe von 2.200 Euro + 173,50 Euro Verfahrenskosten oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 55 Tagen verurteilt wurden. Die offene Geldstrafe wurde am Abend durch seinen Chef beglichen. Somit entging er einer Einlieferung in die JVA.
Ein ähnlicher Sachverhalt ereignete sich am ebenfalls am Sonntag. Gegen 15:25 Uhr wurde durch Kräfte der Bundespolizei in der Ortslage Reitzenhain ein 44-jähriger Tscheche kontrolliert. Gegen ihn lag ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vor. Er war wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 2925 Euro + 183,40 EUR Verfahrenskosten oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 73 Tagen verurteilt worden. Er konnte die offene Geldstrafe nicht bezahlen und wurde anschließend in die JVA Dresden eingeliefert.
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