09.01.2020 – 15:54, Polizei Gütersloh, Gütersloh (ots)
Kreis Gütersloh (FK) - Bodycams, oder wie sie im Polizeigesetz NRW genannt werden: körpernah getragene Aufnahmegeräte, können fortan auch durch die Polizistinnen und Polizisten im Kreis Gütersloh in den Einsätzen getragen werden. Nachdem die Kameras im September durch das nordrhein-westfälische Innenministerium vorgestellt wurden, soll die Möglichkeit von Bild- und Tonaufnahmen fortan auch die Sicherheit der Beamtinnen und Beamten im Kreis erhöhen. Das Filmen soll kritische Situationen im Einsatz entschärfen.
Die Geräte werden in Schulterhöhe an den ebenfalls erst vor einigen Wochen eingeführten Außentragehüllen der Schutzwesten befestigt. Die Kameras können im Bedarfsfall durch einen Knopfdruck eingeschaltet werden. Voraussetzung ist in den meisten Fällen, dass der Einsatz der Kamera angekündigt wird. Zudem signalisiert eine rote LED-Leuchte, dass die Aufnahme läuft.
Die Aufnahmen werden nach 14 Tagen gelöscht, wenn Sie nicht als Beweismittel bei der Verfolgung von Straftaten erforderlich sind. Unter Beachtung hoher Sicherheitsstandards, werden die Bilder automatisch auf lokale Server übertragen.
Die Polizeiwache in Gütersloh ist mit den ersten Kameras ausgestattet worden. Nach und nach werden sie im gesamten Kreisgebiet verfügbar sein und somit das Erscheinungsbild der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ergänzen.
Bild: EPHK Jens Bohne, Wachleiter der Polizeiwache Gütersloh
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