10.01.2020 – 13:08, Polizeipräsidium Ulm, Ulm (ots)
Gegen 10.30 Uhr fuhr eine 54-Jährige mit ihrem Toyota auf der B312 von Ahlen in Richtung Riedlingen. Auf Höhe der Abfahrt Uttenweiler-Ost bog sie nach links in Richtung Uttenweiler ab. Eine 53-Jährige kam mit ihrem VW entgegen. Sie hatte Vorrang. Die Fahrerin des Toyota übersah den VW. Die Autos stießen zusammen. Beide Frauen erlitten leichte Verletzungen. Rettungskräfte brachten sie in ein Krankenhaus. Ein Abschlepper kümmerte sich um die nicht mehr fahrbereiten Autos. Den Schaden schätzt die Polizei auf etwa 12.000 Euro.
Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer Vorfahrt oder Vorrang zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert.
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