21.01.2020 – 13:53, Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis, Hemer/Iserlohn/Balve (ots)
Nachdem sie einem Streifenwagen der Polizei die Vorfahrt genommen hatte, flüchtete eine 20-jährige Pkw-Fahrerin am vergangenen Freitag mit Vollgas durch Hemer. Die Iserlohnerin entkam zwar, konnte aber noch am selben Tag ermittelt werden. Den Führerschein ist sie zunächst los. Die Polizei ermittelt wegen unter anderem wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens.
Alles begann am frühen Freitagmorgen um 1.15 Uhr im Kreisverkehr an der Deilinghofer Straße. Ein dunkler VW kam aus der Pastoratsstraße und nahm einem Streifenwagen der Polizei im "Kreisel" die Vorfahrt. Der VW bog ohne zu blinken in die Europastraße ab. Die Polizeibeamtinnen wollten den Wagen anhalten. Doch der Fahrer/die Fahrerin reagierte weder auf Anhaltezeichen, noch auf Lautsprecherdurchsagen oder Blaulicht, sondern gab Gas. Es ging weiter über den Apricker Weg. In der Schmiedestraße setzte der Verfolgte hart auf, so dass die Funken sprühten und sich eine Radkappe verabschiedete. Im Brockhauser Weg, wo nicht umsonst Tempo 30 gilt, brach der Streifenwagen zur eigenen Sicherheit die Verfolgung bei über 60 km/h ab. Trotz intensiver Suche mehrerer Polizeifahrzeuge blieb der Wagen verschwunden.
Am Mittag entdeckten Spaziergänger einen schwarzen VW ohne Kennzeichen, aber dafür mit aufgerissener Ölwanne mitten im Wald an der Stadtgrenze zwischen Balve und Hemer. Er hatte eine mehrere hundert Meter lange Ölspur auf dem Waldwirtschaftsweg hinterlassen und war mit leerer Ölwanne im Wald stehen geblieben. Ordnungsamt, Feuerwehr Balve und Untere Wasserbehörde rückten aus. Ein Spezialunternehmen baggerte verseuchtes Erdreich ab und entsorgte es. Im Laufe der Arbeiten tauchten auch der Halter des Wagens und seine Tochter auf, die nach eigenen Aussagen am Steuer gesessen hat. Der Touran musste abgeschleppt werden. Einen Bezug zu der Verfolgungsfahrt am Morgen gab es zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Die Ermittler werteten die Aufnahmen aus der Kamera im Streifenwagen aus, kannten daher Kennzeichen und klingelten am Abend bei dem Halter. Dessen Tochter gab den Polizeibeamten an, sie habe am Steuer gesessen. Gegen ihren Willen beschlagnahmten die Polizeibeamten den Führerschein. Am Wochenende liefen die Ermittlungen weiter. Die Unterlagen liegen inzwischen bei der Staatsanwaltschaft.
Es geht um:
- das Ausrichten oder Durchführen eines nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennens (§ 315d). Der noch relativ junge Paragraph ahndet nicht nur klassische "Rennen" gegen andere Fahrer, sondern auch grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fahrweise in der Absicht, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Das wird mit einer Freiheitstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- Die Bodenverunreinigung, ein Umweltdelikt nach § 324a Strafgesetzbuch - Strafe: bis zu fünf Jahre Freiheitstrafe bzw. Geldstrafe. Möglicherweise geht es um einen besonders schweren Fall (§ 330). Das Fahrzeug stand am Rand einer Wasserschutzzone. Strafe: ein bis zehn Jahre Freiheitstrafe.
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