22.01.2020 – 10:20, Kreispolizeibehörde Borken, Südlohn (ots)
Erst gedrosselt, anschließend wieder auf "flott" frisiert: Mit deutlich mehr als 25 km/h war am Dienstagnachmittag ein 16-Jähriger mit seinem Motorroller in Südlohn unterwegs. Der Jugendliche hatte mit seiner Fahrt auf der Eschstraße die Aufmerksamkeit eines Polizeibeamten geweckt. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Motorroller gleich zwei technische Veränderungen aufzuweisen hatte. Durch den Einbau eines Drosselkits galt es eigentlich nur als Mofa mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h - das war auch in einer entsprechenden Bescheinigung festgehalten worden. Diese technische Beschränkung wurde anschließend jedoch wieder rückgängig gemacht. Das Zweirad erreichte nach Angaben des 16-Jährigen nun wieder eine Höchstgeschwindigkeit von circa 65 km/h.
Dafür allerdings reicht eine Mofaprüfbescheinigung nicht aus - und nur eine solche konnte der junge Südlohner vorweisen. Die Konsequenz: eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Eine solche Strafanzeige kann weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen - der Gesetzgeber hat dafür einen Rahmen gesetzt, der von der Geldstrafe bis zur Freiheitsstrafe reicht. Probleme kann es aber auch geben, wenn der Betroffene später einen Führerschein erwerben will. Denn wenn es zu einer Sperre kommt, droht eine Wartezeit, bis das überhaupt möglich ist. Kommt es gar zu einem Unfall, können auf den Fahrer zudem noch Regressforderungen seiner Versicherung zukommen, wenn er keine Fahrerlaubnis besessen hat.
Nicht zuletzt hat es einen Grund, warum für das Führen bestimmter Fahrzeuge erst der Erwerb einer passenden Erlaubnis als Voraussetzung gilt. Denn damit einher geht eine Ausbildung, die die Kenntnisse und Grundlagen schafft, um mit einem solchen Kraftfahrzeug sicher am Straßenverkehr teilzunehmen - und nicht als rollendes Risiko für sich und andere unterwegs zu sein. All das zeigt: Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eben kein Kavaliersdelikt dar - nur wer es nicht tut, zeigt sich seiner Verantwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern bewusst.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Borken
Thorsten Ohm
Telefon: 02861-900 2204
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