(© Polizei Sachsen)
Einsatz am 25.01.2020 in Leipzig
(© Polizei Sachsen)
FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Einsatz Hieran wird noch gearbeitet! Einsatzbezogene Einschränkungen Wir aktualisieren diesen Part, sobald uns vollständige Informationen über die Sperrungen vorliegen. Kontrollbereich angeordnet Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat auf Antrag der Polizeidirektion Leipzig einen Kontrollbereich für den Bereich um die vier angemeldeten Versammlungen im Zusammenhang mit der Demonstration "Wir sind alle linksunten" angeordnet.
Diese Maßnahme gilt für den Zeitraum vom 24. Januar, 22:00 Uhr bis zum 26. Januar 2020, 06:00 Uhr und fußt auf dem § 15, Absatz 1, Nr. 6 des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes.
Im vorliegenden Fall geht es insbesondere um das Mitführen von Waffen, Schutzbewaffnung oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, bei oder auf dem Weg zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen. Ebenso steht das Mitführen von Utensilien zur Vermummung im Fokus.
Der Kontrollbereich befindet sich in folgendem räumlichen Geltungsbereich:
Kreisverkehr/Karl-Tauchnitz-Straße --> Martin-Luther-Ring --> Wilhelm-Leuschner-Platz --> Roßplatz --> Grünewaldstraße --> Windmühlenstraße --> Bayrischer Platz --> Arthur-Hoffmann-Straße --> Kohlenstraße --> Lößniger Straße --> Richard-Lehmann-Straße --> Arthur-Hoffmann-Straße -->Zwenkauer Straße --> Meusdorfer Straße --> Mühlholzgasse --> Teichstraße --> B 2 in stadteinwärtiger Richtung --> Wundtstraße --> Karl-Tauchnitz-Straße bis Kreisverkehr/Karl-Tauchnitz-Straße.
Der Kontrollbereich umfasst den innerhalb der genannten Straßen liegenden Bereich und erstreckt sich auf die ihn begrenzenden Straßenzüge in ihrer gesamten reite, einschließlich Gehwege und mögliche angrenzende Bebauungen.
Der Kontrollbereich deckt damit räumlich auch den Versammlungsbereich der Demonstrationen und Aufzüge ab.
Innerhalb des Kontrollbereiches wird die Polizei Personen anhalten, deren Identitäten feststellen und bei Feststellungen von Waffen, Schutzbewaffnung, Vermummungsutensilien oder sonstigen Gegenständen, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, entsprechende strafprozessuale Maßnahmen einleiten.
Auch außerhalb des Kontrollbereiches wird die Polizei zur Abwehr von Gefahren für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung Kontrollen auf Grundlage des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes durchführen.
Anlage: