Die Polizei warnt: Reisende Handwerker in betrügerischer Absicht unterwegs

POL-AC: Die Polizei warnt: Reisende Handwerker in betrügerischer Absicht unterwegs
30.01.2020 – 16:05, Polizei Aachen, Eschweiler/ Städteregion (ots)

Im Januar diesen Jahres wurden der Polizei bislang zwei Fälle im Bereich Eschweiler bekannt, in denen "windige Gesellen" älteren Hausbewohnern ihre handwerklichen Dienste anboten und dann zu Wucherpreisen abrechneten. In einem Fall setzten die Täter mit einem Geschädigten auf einem Schmierzettel einen vermeintlichen Vertrag auf, in dem man zu einem erheblich überhöhten Preis Arbeiten an Haus und Dach vereinbarte. In einem späteren Gespräch konnte der Geldbetrag zwar noch relativiert werden, trotzdem wurde nach Abschluss der Arbeiten ein immer noch zu hoher Betrag verlangt und dieser dann auch entrichtet. Eine Quittung oder Rechnung erhielt der Geschädigte nicht. In einem anderen Fall nannten die Betrüger zunächst einen sehr niedrigen Preis, ebenfalls für Arbeiten am Dach bzw. an der Fassade. Nachdem sie dann ein paar Fallrohre am Haus ausgetauscht hatten, verlangten sie plötzlich jedoch ein Vielfaches des zuvor ausgemachten Betrages. Trotz Einwand des Geschädigten, entrichtete er schließlich einen Großteil des verlangten Geldes. Ein ihm ausgehändigter Quittungsbeleg war nur unzureichend bzw. mit falschem Namen ausgestellt worden. In beiden Fällen fuhren die Täter in einem weißen Lieferwagen vor die Häuser, sprachen die Geschädigten an und gaben sich als Handwerker aus. Ihre Gesprächsführung war hierbei renitent und äußerst fordernd, teils in bedrohlicher Art und Weise drängten sie sich den Bewohnern auf. Die Kriminalpolizei hat in beiden Fällen die Ermittlungen wegen Betruges aufgenommen.

Die aktuellen Sachverhalte nimmt die Polizei Aachen zum Anlass und rät den Bürgerinnen und Bürgern besondere Vorsicht walten zu lassen, wenn vermeintliche Handwerker ihre Dienste auf diese Art und Weise anbieten:

"Gehen Sie nicht auf Haustürgeschäfte ein. Lassen Sie sich Namen und Ausweis geben und notieren Sie diese, aber Vorsicht! Das Vorzeigen einer Reisegewerbekarte ist noch kein Beweis für eine fachmännische und korrekte Preisgestaltung. Bestehen Sie auf ordentliche, kostenlose und schriftliche Kostenvoranschläge und Rechnungen mit Nennung der Firma und der SteuerID. Bei Zweifeln informieren Sie sich bei der örtlichen Handwerkskammer oder der Verbraucherzentrale." (pw)

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