03.02.2020 – 13:55, Bundespolizeiinspektion Ebersbach, Bautzen (ots)
Am vergangenen Wochenende gingen der Bundespolizei auf der BAB 4 vier verurteilte Straftäter ins Netz, die durch die Strafverfolgungsbehörden teilweise per Haftbefehl gesucht wurden.
Am 31. Januar 2020 war es um 09:20 Uhr eine 39-jährige Polin, die vor einem Jahr durch das Amtsgericht München wegen eines Fahrerlaubnisverstoßes zu einer Geldstrafe von 1.400,00 Euro verurteilt worden war. Die Frau war eine Mitreisende in einem Kleinbus und auf dem Weg in Richtung Görlitz, als sie auf Höhe Uhyst kontrolliert wurde. Sie konnte die noch offene Restgeldstrafe inklusive Gebühren in Höhe von 1.128,50 Euro zahlen und ihre Reise fortsetzen. Bei Nichtzahlung hätte sie 26 Tage in einer Justizvollzugsanstalt verbringen müssen.
Am 2. Februar 2020 stoppten Bundespolizisten gegen 16:00 Uhr auf dem Rastplatz Oberlausitz einen in Richtung Dresden fahrenden 34-jährigen Rumänen. Hier konnte allerdings die bereits getätigte Einzahlung der Geldstrafe wegen Fahrens ohne Haftpflichtschutz durch den Gesuchten vor Ort belegt werden. Auch er durfte weiter fahren.
Am gleichen Tag kontrollierte eine Streife um 21:25 Uhr auf dem gleichen Rastplatz einen 36-jährigen Mann aus Polen. Er war erst im Januar wegen eines Waffendeliktes durch das Amtsgericht Frankfurt / Oder zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Auch er konnte noch vor Ort den Betrag in Höhe von 523,50 Euro zahlen und anschließend seine Reise fortsetzen.
Nur eine Stunde später kontrollierte die Bundespolizei bei Bautzen um 22:20 Uhr einen in Richtung polnische Grenze fahrenden Reisebus. Einer der Mitreisenden, ein 48-jähriger Tscheche, fiel den Beamtenwegen eines offenen Haftbefehles auf. Demnach wird er seit Ende 2019 durch die Staatsanwaltschaft Rottweil wegen Straßenverkehrsgefährdung gesucht. Das Amtsgericht Spaichingen hatte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 600,00 Euro verurteilt. Da der Mann diesen Betrag und die offenen Verfahrenskosten in Höhe von 73,50 Euro begleichen konnte, wurde ihm die Weiterreise gestattet. Bei Nichtzahlung hätte er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verbüßen müssen.
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