03.02.2020 – 11:29, Polizeidirektion Bad Segeberg, Bad Segeberg (ots)
Die Polizeidirektion Bad Segeberg ordnete am 13. November 2019 Anhalte- und Sichtkontrollen zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität an.
Siehe hierzu Original-Meldung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/19027/4439142
Die Anordnung der Kontrollen wurde bereits zweimal vom Amtsgericht Bad Segeberg auf Antrag der Polizeidirektion Bad Segeberg verlängert.
Siehe hierzu Original-Meldungen: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/19027/4464461
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/19027/4485717
Aufgrund der laufenden Lageauswertung im Bereich des Wohnungseinbruchsdiebstahls hat die Polizeidirektion Bad Segeberg einen weiteren Antrag auf Verlängerung der Anordnung beim Amtsgericht Bad Segeberg gestellt. Dem Antrag wurde entsprochen. Das Amtsgericht hat die Anordnung der Anhalte- und Sichtkontrollen bis zum 4. März 2020 verlängert.
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