04.02.2020 – 15:48, Polizeipräsidium Konstanz, Oberndorf am Neckar-Beffendorf (ots)
Nachdem der Polizei mitgeteilt wurde, dass über das vergangene Wochenende an dem vom Seedorfer Weg in Richtung Waldmössingen führenden Geigenbergweg ein etwa neun Monate alter Schäferhund-Rüde in Kontakt zu einem Giftstoff geriet, leitete das Polizeirevier Oberndorf am Neckar ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ein. Der betroffene Hund überlebte, da er frühzeitig einer tierärztlichen Behandlung zugeführt wurde. Anhand der Blutwerte des Hundes vermochte die Tierärztin der betroffenen Hundehalterin mitzuteilen, dass der junge Rüde ein erst nach mindestens einem Tag wirksames Rattengift aufgenommen haben dürfte.
Die Hundehalterin ist sich sicher, dass eine Aufnahme des Giftes ausschließlich im Bereich der Hundestation am Geigenbergweg, etwa 200 Meter vom südöstlichen Ortsrand entfernt passiert sein muss.
Personen, die der Polizei sachdienliche Hinweise zur Klärung des Tatverdachts geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Oberndorf am Neckar, Tel. 07424 8101-0, zu melden.
Die polizeiliche Überprüfung am beschriebenen Ort führte nicht zum Fund von Giftködern.
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Herbert Storz
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