04.02.2020 – 15:46, Polizeipräsidium Konstanz, Tuttlingen (ots)
Nachdem sich eine 59-jährige Frau Anfang Januar auf den Anruf von Mitarbeitern einer angeblichen Lotteriegesellschaft einließ und hierbei persönliche Daten übermittelte, erhielt sie prompt die schriftliche Bestätigung der Lotteriegesellschaft, dass sie als Mitglied für einen monatlichen Mitgliedsbeitrag an diversen Gewinnspielen teilnehme. Die Geschädigte hatte sich das so nicht vorgestellt und kündigte die Mitgliedschaft umgehend.
Die Kündigung wurde ihr bestätigt, gleichwohl erhielt sie Tage später einen weiteren Anruf der Lotteriegesellschaft, in der ihr eine angebliche Frau Klein einen Geldgewinn über eine hohe Summe vermittelte.
Die Anruferin, die sich mit Anrufererkennung meldete und sich als eine Mitarbeiterin gerade der Lotteriegesellschaft ausgab, bei der das Opfer die Mitgliedschaft bereits gekündigt hatte, bat die Geschädigte zur Begleichung der für eine Gewinnauszahlung erforderlichen Gebühren um Erwerb von Wertkarten und anschließende telefonische Übermittlung der auf den Wertkarten sichtbaren Guthaben-Codes.
Die 59-Jährige ließ sich täuschen, erwarb digitale "Steam"-Geschenkkarten im Gegenwert von 900 Euro und übermittelte die Gutscheincodes an die angebliche Frau Klein. Dies führte zur Rückmeldung eines anderen Mitarbeiters der Lotteriegesellschaft namens Walter, der dem Opfer die freudige Mitteilung machte, dass sich deren Gewinn nach einer internen Prüfung fast verdoppelt habe. Zur Beschleunigung der Auszahlung sei nun aber die Vorauszahlung eines Versicherungsbeitrages in Höhe von mehreren tausend Euro erforderlich.
Das Opfer ließ sich ein weiteres Mal täuschen, was ihr praktisch in letzter Sekunde bewusst wurde. Sie befand sich am Montag bereits bei der Vorlage der Überweisung auf ihrer Bankfiliale und wurde durch den zuständigen Bankmitarbeiter über die fehlende Möglichkeit einer Rückbuchung beraten.
Sie wandte sich anschließend an das örtlich zuständige Polizeirevier Tuttlingen, wo nach Klärung des Sachverhalts eine Strafanzeige wegen Betrugs aufgenommen wurde. Letztlich ist der Geschädigten ein Vermögensschaden von 900 Euro entstanden.
Informationen zum Schutz vor dieser Betrugsmasche werden im Internet durch die Polizeiliche Kriminalprävention des Bundes und der Länder bereitgestellt.
Link: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/gewinnversprechen
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Herbert Storz
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