04.02.2020 – 15:48, Polizeipräsidium Reutlingen, Reutlingen (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Tübingen (TÜ):
Wegen des Verdachts der versuchten Sachbeschädigung ermitteln die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die Kriminalpolizeidirektion Esslingen gegen eine 23-jährige Frau und einen einschlägig polizeibekannten und vorbestraften 24-jährigen Mann. Beide konnten am frühen Dienstagmorgen, beim Versuch das Gebäude des Landgerichts in der Doblerstraße mit Farbe zu beschmieren, durch die Polizei vorläufig festgenommen werden.
Das Duo wurde kurz nach Mitternacht von einer Polizeistreife dabei beobachtet, wie sich mit einem Feuerlöscher im Bereich des Justizgebäudes aufhielten. Während der Ältere vor dem Gebäude offenbar Schmiere stand, begab sich die Jüngere mit dem Feuerlöscher zur Gebäuderückseite, kehrte aber nach kurzer Zeit wieder zurück. Beide sollen dann an dem Feuerlöscher hantiert haben, der offensichtlich nicht wie gewünscht zu funktionieren schien, sodass sie ihn wegwarfen und flüchteten. Beide konnten unmittelbar danach durch Polizeibeamten festgenommen werden. Auch der weggeworfene Feuerlöscher, der vermutlich mit Farbe gefüllt ist, konnte aufgefunden werden.
Nachdem durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart beim Amtsgericht Stuttgart richterliche Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt werden konnten, durchsuchten die Ermittler mit Unterstützung von Kräften des Polizeipräsidiums Einsatz und Polizeihundeführern am Dienstagmittag die Wohnungen der beiden Tatverdächtigen nach Beweismitteln.
Dabei konnten mehrere Beweismittel aufgefunden werden, die möglicherweise im Zusammenhang mit der Sachbeschädigung und Brandstiftung zum Nachteil der TOS-Gemeinde vom 27. Dezember 2019, mit den Sachbeschädigungen zum Nachteil eines Autohauses im Industriegebiet Tübingen und eines Polizeigebäudes im Januar dieses Jahres stehen. Die Ermittlungen hierzu dauern an.
Beide Beschuldigte, die von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machten, wurden nach der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen am Dienstagmittag wieder auf freien Fuß gesetzt. (cw)
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