07.02.2020 – 13:00, Polizeiinspektion Goslar, Goslar (ots)
Verkehrskontrolle / Überwachung "Grünpfeil":
Am Donnerstag überwachten Beamte des Polizeikommissariates Seesen den Fahrzeugverkehr an den Seesener Lichtsignalanlagen, welche mit einem "Grünpfeil" versehen sind. In nur einer Stunde stellten die Ordnungshüter 4 Verstöße fest und leiteten jeweils Bußgeldverfahren ein. In diesem Zusammenhang fällt immer wieder auf, dass es teilweise erhebliche Unsicherheiten bezüglich des richtigen Verhaltens an einer Ampel mit dem Zusatzschild "Grünpfeil", welches ausschließlich für Rechtsabbieger gilt, gibt. Korrekt verhält sich, wer bei Rotlicht zunächst an der Haltelinie anhält. Die Phase des Stehens soll genutzt werden um sich von einem gefahrlosen Abbiegen zu überzeugen, da vor dem Fahrzeug querende Verkehrsteilnehmer (insbesondere Radfahrer und Fußgänger) nicht unbedingt mit einem abbiegenden Fahrzeug rechnen können/müssen. Erst wenn ein gefahrloses Abbiegen möglich ist, darf dieser Vorgang fortgesetzt werden. Je nach örtlicher Gegebenheit setzt das gefahrlose Abbiegen gegebenenfalls sogar ein nochmaliges Halten an der Sichtlinie voraus. Wird nicht angehalten, so ist ein Bußgeld in Höhe von 70 EUR fällig. Zusätzlich wird ein Punkt im Verkehrszentralregister gespeichert. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, oder gar einem Unfall, sind die Strafen wesentlich höher. Eine Verpflichtung zum Abbiegen besteht übrigens, trotz "Grünpfeil", nicht. Man muss in diesem Fall gegebenenfalls mit dem Unmut seines Hintermanns rechnen, der sich vielleicht sogar durch Hupen bemerkbar macht. In diesem Fall gilt: Lassen Sie sich nicht drängeln und bewahren Sie die Ruhe. Streng genommen macht sich gar der Drängler "strafbar", indem er seine Warneinrichtung missbräuchlich nutzt.
i.A. Decker, PHK -Verkehrssachbearbeiter-
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