12.02.2020 – 12:41, Polizeipräsidium Konstanz, Oberndorf am Neckar (ots)
Dank des Hinweises von Zeugen gelang dem Polizeirevier Oberndorf am Neckar die Klärung der Beschädigung eines Fußball-Spielfeldes, die am späten Samstagabend gegen 22.45 Uhr im Freizeitgelände Dollau begangen wurde.
Das Spielfeld wurde mit mehreren Pkw befahren, wodurch die Rasenfläche des Fußballplatzes durch sogenanntes "Driften" erheblich beschädigt worden sein dürfte. Die Höhe des an dem Rasenplatz verursachten Schadens ist noch nicht festgestellt, eine Sanierung dürfte hohe Kosten nach sich ziehen.
Durch diese Straftat betroffen ist der örtliche Fußballverein, geschädigt ist die Stadt Oberndorf am Neckar als Eigentümerin des Sport- und Freizeitgeländes.
Beobachtet wurde die Tat durch sonstige Nutzer des Freizeitgeländes. Die Tatverdächtigen hatten insofern Pech, dass sich die Zeugen die Kennzeichen der eingesetzten Pkw merkten und das schädliche Tun mit ihren Mobiltelefonen videografierten. Die spätere Überprüfung der Tatfahrzeuge durch die Polizei führte zur Feststellung eindeutiger Spuren in Form von Rasenanhaftungen an insgesamt drei Kraftfahrzeugen.
Gegen die Verantwortlichen leitete das Polizeirevier Oberndorf am Neckar ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung ein.
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