12.02.2020 – 12:56, Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, Neuss (ots)
Eine Streifenbesatzung der Polizeiwache Neuss überprüfte am Dienstagnachmittag (11.02.) einen Fußgänger. Der 40-Jährige war den Beamten aufgefallen, da er torkelnd über die Rheydter Straße ging. Bei der Kontrolle des augenscheinlich alkoholisierten Neussers stellte sich schnell heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorlag. Die Ordnungshüter nahmen den Mann daraufhin fest. Er wird die nächsten sechs Monate in einer Justizvollzugsanstalt verbringen müssen.
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw