13.02.2020 – 11:46, Kreispolizeibehörde Borken, Isselburg (ots)
Die Fahrerlaubnis fehlte ebenso wie die Fahrzeugpapiere: Einige Konsequenzen kommen nun auf einen 16-Jährigen zu, der am Mittwochabend in Isselburg mit einem Motorroller unterwegs war. Polizeibeamten waren auf das Fahrzeug aufmerksam geworden, mit dem der Bocholter gegen 20.00 Uhr die B67 in Richtung Rees mit relativ hoher Geschwindigkeit unterwegs war. Statt anzuhalten ergriff der Fahrer die Flucht. Die Beamten konnten ihn schließlich in Isselburg-Heelden auf einem Grundstück an der Holbusheide stellen. Der 16-Jährige behauptete, sich den Motorroller nur ausgeliehen zu haben. Die notwendige Fahrerlaubnis konnte er nicht vorweisen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass an dem Fahrzeug ein ungültiges älteres Kennzeichen angebracht war. Zünden ließ sich der Motor nur durch die aneinander gebundenen Drähte der Elektronik - ein Zündschloss existierte nicht mehr. Die Beamten stellten das Fahrzeug sicher, um die Eigentumsverhältnisse daran überprüfen zu können. Sie fertigten eine Strafanzeige, nahmen den Jugendlichen mit zur Polizeiwache in Bocholt und übergaben ihn dort schließlich einem Erziehungsberechtigten.
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