16.02.2020 – 17:11, Bundespolizeiinspektion Klingenthal, Zwickau (ots)
Zivilbeamte der gemeinsamen Fahndungsgruppe von Bundespolizei und Polizeidirektion Zwickau beobachteten heute in Zwickau einen Mann, der offensichtlich einen Joint rauchte.
Die daraufhin erfolgte Kontrolle brachte zutage, dass gegen den 35-jährigen eritreischen Staatsangehörigen ein Haftbefehl besteht. Das Amtsgericht Sondershausen hatte den derzeit in Zwickau Wohnhaften wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Offen waren von dieser Strafe noch 1.720 Euro, die der Verhaftete auch vor Ort nicht begleichen konnte.
Die Einsatzkräfte brachten ihn deshalb zur Verbüßung einer 86-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Zwickau und erstatteten Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
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