17.02.2020 – 15:02, Kreispolizeibehörde Borken, Ahaus (ots)
Entgegen der Angaben in der Ursprungsmeldung am Freitag konnte die 31-jährige Frau die vorgesehene Geldstraße des Haftbefehls nicht bezahlen. Sie wurde von Polizeibeamten in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen. Ursprungsmeldung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/24843/4520594
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