17.02.2020 – 14:30, Polizei Gütersloh, Gütersloh (ots)
Kreis Gütersloh (MK) - Die Polizei Gütersloh weist vor Beginn der Festtage nochmals alle begeisterten Karnevalistinnen und Karnevalisten eindringlich darauf hin, dass es sich bei den Karnevalsfesten im Kreis Gütersloh um öffentliche Veranstaltungen handelt, bei denen jegliches Mitführen von Waffen, Reizgas und Co. - auch mit kleinem Waffenschein - VERBOTEN ist!
Ein Missachten führt zu einem Verstoß gegen das Waffengesetz und stellt eine Straftat dar, die mit Geldstrafe, bis hin zu einer Freiheitsstrafe bewährt ist.
Die Polizei im Kreis Gütersloh hat sich auch in diesem Jahr intensiv und in enger Absprache mit den Kommunen, Feuerwehr- und Rettungskräften sowie den Karnevalsvereinen auf die Einsätze in den Karnevalshochburgen vorbereitet.
Richten Sie sich darauf ein, dass es an den Veranstaltungsorten Einlasskontrollen geben wird, bei denen Ihnen Waffen, Reizgasspray und Co. abgenommen werden. Etwaige Ordnungswidrigkeiten und Straftaten werden rigoros geahndet.
Bedenken Sie auch, dass mitgeführte Spielzeugwaffen, die möglicherweise täuschend echt wirken, bei Kontrollen einbehalten werden könnten. Zwar muss ein waschechter "Cowboy" oder "Polizist" an Karneval auch eine "Pistole" tragen, doch auch hierbei müssen die einschlägigen Vorschriften des Waffenrechts berücksichtigt werden. Der Gesetzgeber verbietet auch das Führen solcher Anscheinswaffen und stellt dies unter Strafe.
Ihnen wäre es sicher unangenehm, wenn Ihnen jemand in einer unklaren Situation eine derartige "Spielzeugwaffe" vor die Nase hält.
Haben Sie noch Fragen zum Thema? Rufen Sie uns gerne an unter der Telefonnummer 05241 869-0. Zudem sind wir an den Karnevalstagen in den Hochburgen vor Ort im Einsatz und für Sie jederzeit ansprechbar. Die Polizei Gütersloh wünscht allen Karnevalistinnen und Karnevalisten fröhliche und sichere Festtage!
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