17.02.2020 – 16:59, Polizeipräsidium Konstanz, Tuttlingen (ots)
Alle Hände voll zu tun hatten in der Nacht zum Sonntag gegen 04.00 Uhr mehrere Streifenwagenbesatzungen des Polizeireviers Tuttlingen und des unterstützenden Polizeireviers Spaichingen mit einem 20-jährigen Tatverdächtigen im Stadtgarten an der Bahnhofstraße, der die Polizeibeamten beleidigte, körperlich bedrängte und, nachdem er seine Gewahrsamsnahme provoziert hatte, gegen die Polizeibeamten Widerstand leistete, indem er die Polizeibeamten massiv mit Schlägen und Fußtritten angriff.
Die Polizei war in den Stadtgarten gerufen worden, nachdem dort mehrere Personen lautstark in Streit geraten waren. Angetroffen wurden mehrere alkoholisierte und aggressiv auftretende Beteiligte. Bei der Aufnahme der Personendaten der streitenden Ruhestörer steigerte sich insbesondere der 20-Jährge in seiner Aggressivität.
Anstatt den durch die Polizei ausgesprochenen Platzverweis zu befolgen, mündete das Verhalten des Tatverdächtigen in dem bereits geschilderten Fehlverhalten gegen die einschreitenden Polizeibeamten, was zur Gewahrsamsname führte. In der weiteren Folge waren die Polizeibeamten gezwungen, den sich mit erheblicher Kraft gegen die Maßnahmen der Polizei und das Anlegen von Handschließen wehrenden Tatverdächtigen unter Kontrolle zu bringen. Zwei Polizeibeamte erlitten bei der Durchsetzung der polizeilichen Anordnungen leichte Verletzungen.
Ein Atemalkoholtest führte zum Ergebnis, dass der Tatverdächtige deutlich betrunken war. Der 20-Jährige wurde nach der ärztlichen Feststellung der Gewahrsamsfähigkeit in die Gewahrsamseinrichtung des Polizeireviers Tuttlingen gebracht, wo er bis zu seiner Ausnüchterung verblieb.
Das Mobiltelefon eines 27-jährigen Betroffenen, der am Tatort die Einsatzmaßnahmen der Polizei unberechtigt mit der Videofunktion des Gerätes aufnahm, wurde durch die Polizei als Beweismittel beschlagnahmt. Seitens der Polizei wird eine weitere Entscheidung über die Verwendung des sichergestellten Mobiltelefons und die darauf gespeicherten Aufnahmen durch die zuständigen Stellen der Justiz herbeigeführt.
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