19.02.2020 – 13:36, Polizeipräsidium Ulm, Ulm (ots)
Am Dienstag brachte ein Mann eine Schachtel Munition zum Polizeirevier Biberach. Die Munition hatte er auf einem geerbten Grundstück gefunden. Da es sich dabei um erlaubnispflichtige Munition handelt, wäre für den Transport eine waffenrechtliche Erlaubnis nötig gewesen. Der Transport ohne Erlaubnis stellt eine Straftat dar. Deswegen ist die Polizei von Amts wegen dazu verpflichtet, gegen den Mann ein Strafverfahren einzuleiten.
Sollten Sie Munition oder Schusswaffen auffinden, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Gehen Sie bei einem Fund von Schusswaffen aus Sicherheitsgründen immer davon aus, dass diese geladen und schussbereit sind. Bei einem unsachgemäßen Umgang kann sich unbeabsichtigt ein Schuss lösen, der möglicherweise schwerwiegende Folgen nach sich zieht.
- Lassen Sie die Schusswaffe bitte am Fundort. Sichern Sie den Ort ab und verhindern Sie auf jeden Fall den Zugang anderer Personen zur Fundstelle. Dies gilt insbesondere dann, wenn Kinder in der Nähe sind.
- Verständigen Sie anschließend sofort Ihre Polizei. Die Polizeibeamten stellen dann die betreffenden Gegenstände vor Ort sicher.
- Bei dieser Vorgehensweise haben Sie keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten.
- Die Polizei prüft die Gegenstände in Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde. Danach werden sie in der Regel der Vernichtung zugeführt.
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Holger Fink, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
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