Teningen und Emmendingen – Verkehrsunfallfluchten / Riegel am Kaiserstuhl – Verkehrsunfall mit drei schwerverletzten Personen in der Teninger Straße

POL-FR: Teningen und Emmendingen - VerkehrsunfallfluchtenRiegel am Kaiserstuhl - Verkehrsunfall mit drei schwerverletzten Personen in der Teninger Straße
21.02.2020 – 11:41, Polizeipräsidium Freiburg, Freiburg (ots)

LANDKREIS EMMENDINGEN - ( 3 Meldungen) -

Teningen: Verkehrsunfallflucht in der Hauptstraße

Im Zeitraum von Mittwoch, 19.02.2020, 16:00 Uhr bis Donnerstag, 20.02.2020, 07:00 Uhr, ereignete sich in der Hauptstraße ein Verkehrsunfall, in dessen Folge sich der Unfallverursacher unerlaubt vom Unfallort entfernte. Der bislang unbekannte Fahrzeugführer streifte beim Rangieren die linke Fahrzeugseite eines dort geparkten Opel Astra. Beim Verursacherfahrzeug handelt es sich vermutlich um ein weißes Fahrzeug. Hinweise zu dem Verkehrsunfall nimmt das Polizeirevier Emmendingen, Tel. 07641/582-0, entgegen.

Emmendingen: Verkehrsunfallflucht in der Milchhofstraße

Am Donnerstag, den 20.02.2020, zwischen 10:00 Uhr und 10:50 Uhr, wurde ein geparkter Skoda in der Milchhofstraße durch einen bislang unbekannten Fahrzeugführer beim Vorbeifahren beschädigt. Hinweise nimmt das Polizeirevier Emmendingen, Tel.07641/582-0, entgegen.

Riegel am Kaiserstuhl: Verkehrsunfall mit drei schwerverletzten Personen in der Teninger Straße

Am Donnerstag, 20.02.2020, gegen 10:05 Uhr, ereignete sich in Riegel am Kaiserstuhl ein Verkehrsunfall mit Personenschaden. Beim Überqueren der Teninger Straße übersah ein 91-jähriger PKW-Führer infolge Unachtsamkeit eine von links aus Richtung L 113 kommende Fahrzeugführerin.

Trotz Ausweichversuch der Fahrzeugführerin kam es zur Kollision der Fahrzeuge, wodurch beide Fahrzeuge nach links abgewiesen wurden und auf der gegenüberliegenden Straßenseite mit einer Schutzplanke kollidierten. Der 91-Jährige sowie seine 84-Jährige Beifahrerin wurden schwer verletzt. Die 26-jährige Fahrerin des aus Richtung der L113 kommenden Fahrzeugs wurde ebenfalls schwer verletzt. Lebensgefahr bestand nicht.

An den Fahrzeugen sowie der Schutzplanke entstand erheblicher Sachschaden.

ad/ts

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