21.02.2020 – 12:37, Polizeiinspektion Hildesheim, Hildesheim (ots)
HILDESHEIM/HARSUM-(kri)-Am gestrigen Tag, 20.02.2020, versuchten unbekannte Täter Bürger aus Stadt und Landkreis Hildesheim um ihr Erspartes zu bringen. Die Polizei Hildesheim möchte mit den unten dargestellten Taten auf die unterschiedlichen Vorgehensweisen der Täter aufmerksam machen und das Verhalten einer Tankstellenmitarbeiterin loben.
Ein 77-jähriger Mann aus Hildesheim erhielt gegen 11:30 Uhr einen Anruf einer Frau, die ihm mitteilte, dass er bei einem Gewinnspiel eine fünfstellige Summe gewonnen hat und dass dieses Geld in einem Koffer vorbeigebracht wird. Für die Übergabe sollte der Mann sogenannte Steam Karten bereithalten. Die unbekannte Täterin brachte den Hildesheimer dazu, einen Einkaufsmarkt und eine Tankstelle in Ochtersum aufzusuchen und Karten im hohen dreistelligen Bereich zu erwerben. Der Tankstellenmitarbeiterin vermutete jedoch einen Betrug, entwertete die Karten und informierte die Polizei. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Mann die Tankstelle bereits verlassen. Zusammen mit dem Personal der Tankstelle schauten sich die Kollegen des Einsatz- und Streifendienstes die Videoaufzeichnung an und gaben eine detaillierte Personenbeschreibung an die eingesetzten Streifenwagen weiter. Auf der Aufzeichnung ergaben sich dann weitere Hinweise zu dem Käufer der Karten, die eine Identifizierung möglich machten. Eine Streifenbesatzung suchte den Mann sofort auf und teilte ihm mit, dass er mit einer Betrügerin Kontakt hatte.
In den Nachmittagsstunden des 20.02.2020 kontaktierte ein unbekannter Täter einen 74-jährigen Harsumer und forderte ihn auf, die Gebühren für einen Glückspielvertrag, den er angeblich nicht gekündigt hat, zu zahlen. Anschließend legte der Täter auf. Bei einem wiederholten Klingeln des Telefonapparates nahm der Geschädigte nicht mehr ab und informierte die zuständigen Polizeibeamten.
Eine ähnlich gelagerte Betrugstat ereignete sich gestern gegen 17:15 in Hildesheim. In diesem Telefongespräch forderte eine weibliche unbekannte Person den 82-jährigen Geschädigten auf, ihr Geld zu leihen. Auch hier reagierte der Geschädigte richtig, ging nicht auf die Forderungen ein und informierte die Polizei.
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