21.02.2020 – 12:16, Polizeiinspektion Heidekreis, Heidekreis (ots)
Presseinformation der Polizeiinspektion Heidekreis v. 21.02.2020 Nr. 2
21.02 / Polizei im Heidekreis setzt Bodycams ein
Heidekreis: Ab sofort setzt die Polizeiinspektion Heidekreis flächendeckend Körperkameras, sogenannte Bodycams ein. Die ersten Geräte sind auf den Dienststellen verteilt worden, die Beamtinnen und Beamten wurden beschult. Vor rund drei Jahren führte das Land Niedersachsen einen Testlauf mit dem Ergebnis durch, dass Körperkameras grundsätzlich eine deeskalierende Wirkung haben. Der Einsatz der Bodycam kommt im Wesentlichen als präventivpolizeiliche Maßnahme zur Anwendung. Einsatzkräfte sollen in Zukunft ihr Vorgehen dokumentieren und insbesondere auf diese Weise besser vor Übergriffen geschützt werden. Polizeiliches Ziel ist es dabei, den Verlauf von polizeilichen Einsatzlagen über den Einsatz von Bodycams zu deeskalieren. Angesichts der steigenden Zahlen von Widerstandshandlungen und Gewaltdelikten, mit denen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte konfrontiert werden, wird der Einsatz der Bodycam als ein ergänzendes Element der polizeilichen Eigensicherung in Betracht gezogen. Der Einsatz der Kamera wird dabei durch das Niedersächsische Polizeigesetz gestützt. Die Bildaufzeichnung mittels Bodycam erfolgt nicht permanent, sondern nur anlassbezogen bei Auslösen durch den kameraführenden Polizeibeamten und wird so auf ein notwendiges Maß beschränkt.
In der Praxis sieht es so aus, dass der/die TrägerIn - bevor das Gerät eingeschaltet wird - den Betroffenen darauf hinweist, dass die Situation aufgezeichnet wird. Die Aktivierung der Aufzeichnung wird zusätzlich optisch signalisiert. Die kameraführenden Beamten tragen grundsätzlich den Schriftzug "Videoaufzeichnung" an der Uniform, um die Erkennbarkeit des Einsatzes von Videotechnik für unbeteiligte Dritte sowie betroffene Personen zu gewährleisten.
Alle Videoaufzeichnungen mittels Bodycam werden grundsätzlich für sechs Wochen gesichert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Videoaufzeichnungen automatisch und irreversibel gelöscht. Dies gilt nicht für zur Strafverfolgung und zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten relevante Daten.
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