01.03.2020 – 11:32, Polizeipräsidium Ulm, Ulm (ots)
Zweimal mussten die Beamten am Samstagabend, bzw. Sonntagmorgen zu einer Ruhestörung in die Barbarossastraße ausrücken. Gegen 23.50 Uhr fiel eine 27-jährige auf, welche in ihrer Wohnung lautstark Musik hörte. Auf Klopfen und Klingeln öffnete die Frau nicht, stattdessen zog sie es vor die Unterhaltung über das geöffnete Fenster zu führen. Sie wurde angewiesen die Musik auszustellen. Die Beschlagnahme der Anlage wurde angedroht. Eine Polizeibeamtin wurde mit einer Beleidigung verabschiedet. Gegen 00.40 Uhr war eine erneute Anfahrt notwendig. Diesmal musste der Frau erklärt werden, dass eine Ruhestörung auch durch das unnötige Klopfen gegen die Wände verursacht werden kann. Auch hier wurde die Beamtin mit einer Beleidigung verabschiedet. Die Polizei leitet nun zwei Strafverfahren wegen Beleidigung und Bußgeldverfahren wegen Ruhestörung ein.
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