05.03.2020 – 10:43, Polizeipräsidium Ulm, Ulm (ots)
Laut Mitteilung der Polizei war gegen 17 Uhr in der Saudengasse ein 25-Jähriger unterwegs. Er wollte mit einem VW die Rollinstraße überqueren, um in die Adenauerallee zu fahren. Dabei übersah er den von rechts kommenden Audi-Fahrer und missachtete dessen Vorfahrt. An der Örtlichkeit gilt "Rechts vor Links". Die Autos stießen zusammen, wodurch der 19-jährige Audi-Fahrer leichte Verletzungen erlitt. Der Rettungsdienst brachte ihn in ein Krankenhaus. Die Polizei (Tel. 07351/4470) hat die Ermittlungen aufgenommen. Der Sachschaden an den Autos beträgt etwa 12.000 Euro. Der Audi wurde abgeschleppt.
Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen. Diese und viele weitere Tipps gibt die Polizei in Broschüren auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.gib-acht-im-verkehr.de
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