Verdächtige Telefonanrufe – Warnhinweis des Polizeipräsidiums Niederbayern
13.03.2020, PP Niederbayern
Verdächtige Telefonanrufe – Warnhinweis des Polizeipräsidiums Niederbayern
NIEDERBAYERN. Im Zeitraum zwischen 10.03.2020 und 12.03.2020 gingen bei der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Niederbayern bzw. den niederbayerischen Basisdienststellen vermehrt Meldungen über verd4;chtige Anrufe ein, bei denen sich die unbekannten Anrufer nach Sparbüchern und „gut gefüllten“ Konten erkundigen. Zu konkreten Geldforderungen kam es bislang nicht.
Betroffen waren der Landkreis Passau mit den Bereichen Wegscheid, Hauzenberg, Vilshofen, sowie der Landkreis Deggendorf mit der Stadt Osterhofen. Auch in Roßbach, Lkr. Rottal-Inn und Arnbruck, Lkr. Regen, sowie in der Stadt Regen selbst waren Fälle zu verzeichnen. Die männlichen Anrufer, die sich nicht als Amtspersonen ausgaben, fragten mit unterdrückter Telefonnummer die potentiellen Opfer, meist Senioren, nach Sparbüchern und sonstigen Konten, auf denen viel Geld registriert sei. In keinem der bekanntgewordenen Fälle kam es zu Geldübergaben oder sonstigen finanziellen Schäden. Vorbildlich haben die „Geschädigten“ sofort das Gespräch beendet und die Polizei verständigt. Das Polizeipräsidium Niederbayern warnt vor dieser Betrugsmasche und appelliert auch insbesondere an Angehörige von älteren Menschen, mit Ihren Familienangehörigen über diese Betrugsform zu sprechen. Es wird um Beachtung folgender Hinweise gebeten:
Sprechen Sie mit ihren Angehörigen über Verhaltensweisen, an denen man Betrüger und ihre „Maschen“ erkennen kann. Helfen Sie Ihrem Angehörigen dabei, ggf. den Vornamen im Telefonbucheintrag abkürzen zu lassen. Damit entziehen Sie den Tätern die Grundlage, auf Ihren Angehörigen aufmerksam zu werden. Bestärken Sie Ihren Angehörigen darin, einfach aufzulegen, wenn ein Anruf verdächtig erscheint. Anschließend sollte die Polizei über 110 verständigt werden. Hinterlassen Sie bei Ihrem Angehörigen Ihre Erreichbarkeit. So kann er im Zweifel mit Ihnen auf kurzem Weg Rücksprache halten. Wirken Sie darauf hin, dass Ihr Angehöriger keine größeren Geldbeträge oder Wertgegenstände zuhause aufbewahrt. Wenn Ihr Angehöriger Opfer einer Betrugsstraftat wurde: Unterstützen Sie ihn dabei, schnellstmöglich Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.
Informieren Sie sich als Angehöriger über diverse Betrugsformen:
www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/
Weiterführende Informationen zu dieser Thematik erhalten Sie auch bei den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen:
www.polizei.bayern.de/schuetzenvorbeugen/beratung/adressen/index.html/4059
Medien-Kontakt: Pol.-Präs. Ndby., Presse-Team, Michael Emmer, PHK, 09421-868-1020Veröffentlicht am 13.03.2020 um 13:50 Uhr