Kontrollen anlässlich des Infektionsschutzgesetzes

POL-S: Kontrollen anlässlich des Infektionsschutzgesetzes
15.03.2020 – 14:06, Polizeipräsidium Stuttgart, Stuttgart (ots)

Nach der am Freitag (13.03.2020) von der Stadt Stuttgart erlassenen Allgemeinverfügung zur Schließung von Einrichtungen zum Schutz vor dem Coronavirus, haben die Polizei sowie die Stadt Stuttgart in der Nacht zum Sonntag (15.03.2020) im Stadtgebiet zahlreiche von der Verfügung betroffene Betriebe aufgesucht. Insgesamt überprüften die Beamten zwischen 16 Uhr und 01.30 Uhr rund 400 Gastronomiebetriebe, darunter Bars, Clubs, Tanzlokale, Gaststätten und zirka 80 Prostitutionsobjekte. Im gesamten Stadtgebiet waren in den frühen Abendstunden zum Zeitpunkt der Kontrollen noch viele Lokale geöffnet. Den Betreibern wurde die Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart ausgehändigt und sie wurden aufgefordert, unverzüglich den weiteren Betrieb einzustellen. Ab 23.00 Uhr wurden auch Restaurants von den Kontrollen umfasst, die über die Nacht ebenfalls schließen müssen. Insgesamt sind acht Betriebe wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetzes angezeigt worden. Bis auf wenige Ausnahmen zeigten die Betroffenen für die notwendigen Maßnahmen der Behörden Verständnis, die Kontrollen liefen in einem geordneten Rahmen ab. Die von der Verfügung betroffenen Einrichtungen müssen auch in den kommenden Tagen und Wochen mit Kontrollen rechnen. Die Behörden appellieren an alle, sich an die von der Stadt erlassenen Verbote zu halten. An dieser Stelle wird nochmals auf die Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart hingewiesen. Diese ist unter www.Stuttgart.de einzusehen. Zuwiderhandlungen stellen einen Straftatbestand im Sinne des Infektionsschutzgesetzes dar.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Stuttgart
Pressestelle
Telefon: 0711 8990-1111
E-Mail: stuttgart.pressestelle@polizei.bwl.de
Bürozeiten: Montag bis Freitag 06.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Außerhalb der Bürozeiten:
Telefon: 0711 8990-3333
E-Mail: stuttgart.pp@polizei.bwl.de

http://www.polizei-bw.de/