18.03.2020 – 16:07, Polizeipräsidium Konstanz, Geisingen (ots)
Nichts genutzt hat dem Inhaber einer Schankwirtschaft die Vorlage einer Schank- und Speiseerlaubnis aus dem Jahr 2010 anlässlich einer Gaststättenkontrolle, die Polizeibeamte des Polizeipostens Immendingen am Dienstagnachmittag gegen 16.00 Uhr durchführten.
Die Polizeibeamten stellten in der Gaststätte mehrere Gäste fest, was gegen die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des SARS-Cov-2-Virus verstieß. Der Gaststättenbetreiber legte den Polizeibeamten die Gaststättenerlaubnis aus dem Jahr 2010 vor und gab vor, als Betreiber einer Speisegaststätte sei er zu einer Öffnung bis 18.00 Uhr berechtigt.
Die Ermittlungen bei der zuständigen Gewerbebehörde führten zum Ergebnis, dass die Gaststättenerlaubnis im Jahr 2013 geändert wurde und der Betrieb seither nur als reine Schankwirtschaft betrieben wird. Gegen den Gastwirt wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
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