Polizei kontrolliert Einhaltung der Allgemeinverfügung
18.03.2020, PP Schwaben Nord
Polizei kontrolliert Einhaltung der Allgemeinverfügung
Zum Schutz der Bevölkerung hat die Bayerische Staatsregierung am 16.03.2020 den Katastrophenfall für ganz Bayern ausgerufen und gleichzeitig eine für jedermann verbindliche Allgemeinverfügung erlassen, die zahlreiche EinschrxE4;nkungen für das öffentliche Leben zur Folge haben.
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Den Inhalt der Allgemeinverfügung finden Sie unter:
Mit dem heutigen Tag (18.03.2020) ist die Allgemeinverfügung in vollem Umfang in Kraft getreten.Aufgabe der Polizei ist es nun, die Einhaltung aller einschränkenden Verfügungen, Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen zu kontrollieren und erforderlichenfalls durchzusetzen. Die Missachtung dieser Verfügungen stellt im Einzelfall ein Vergehen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) dar, welches in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Augsburg verfolgt wird. Zum Schutz der hier lebenden Menschen kontrolliert die nordschwäbische Polizei ab dem 18.03.2020, 15:00 Uhr mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei sowohl im Ballungsraum Augsburg als auch in den ländlichen Bereichen schwerpunktmäßig die Einhaltung der bayernweit gültigen Allgemeinverfügung.Wir appellieren an alle Menschen in unserem Schutzbereich, egal ob Gewerbetreibende oder Privatpersonen, sich bei der Einhaltung der Allgemeinverfügung solidarisch zu zeigen. Sowohl die umfangreichen Einschränkungen als auch die notwendigen Kontrollmaßnahmen der Polizei dienen dem Gesundheitsschutz aller Menschen in Nordschwaben und weit über unsere Zuständigkeitsgrenzen hinaus!Selbstverständlich wird die Polizei in Nordschwaben trotz der umfangreichen Kontrollmaßnahmen weiterhin für alle Bürger/innen erreichbar bleiben und in Gefahrensituationen schnellstmöglich helfen können.
Gleichzeitig weisen wir nochmals darauf hin, dass die Polizei über den Notruf 110 keine Beratungen oder allgemeinen Auskünfte zu Fragen rund um die Thematik Corona anbietet.
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