19.03.2020 – 14:52, Polizeipräsidium Konstanz, Tuttlingen (ots)
Die Überprüfung von insgesamt 65 Gaststätten im Innenstadtbereich am Mittwochabend im Zeitraum von 18.00 bis 19.30 Uhr durch Polizeibeamte des Polizeireviers Tuttlingen führte zur Feststellung von insgesamt vier Betrieben, in denen gegen die Bestimmungen der durch die Stadt Tuttlingen erlassenen Allgemeinverfügung vom 15.03.2020 zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus verstoßen wurde.
Die weiteren Maßnahmen gegen die Betroffenen erfolgen in Absprache mit der Stadt Tuttlingen in deren Funktion als zuständige Ortspolizei- und Bußgeldbehörde.
Die Allgemeinverfügung und weitere Informationen der Stadtverwaltung Tuttlingen zu diesem Themenbereich sind im Internet auf der Website der Stadtverwaltung Tuttlingen in den Pressemitteilungen der Stadt Tuttlingen unter
https://www.tuttlingen.de/de/Die-Stadt/Tuttlingen-aktuell/Pressemitteilungen)
eingestellt.
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Herbert Storz
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