19.03.2020 – 15:59, Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Kreis Neuss (ots)
Derzeit melden Anrufer über die Notrufnummer 110 mögliche Verstöße gegen die Allgemeinverfügungen der Kommunen im Rhein-Kreis Neuss zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz.
Die Polizei bittet dringend, die 110 für Notfälle freizuhalten, in denen schnelles Handeln der Polizei erforderlich ist.
Fragen zum Verständnis der Verfügungen richten Sie bitte an Ihre Kommune. Diese sind (soweit uns aktuell bekannt) wie folgt erreichbar:
Stadt Neuss Bürgerhotline: Tel. 02131-903203, erreichbar Montag bis Freitag, 7:00 bis 22:00 Uhr Stadt Dormagen Bürgerhotline: Tel. 02133 257 555, erreichbar täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr Stadt Korschenbroich Bürgerhotline: Tel. 02161-6130, erreichbar Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr Stadt Grevenbroich Bürgerhotline: Tel. 02181-608 9193, erreichbar Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr Stadt Jüchen Bürgerhotline: Tel. 02165-915 3233, erreichbar Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Gemeinde Rommerskirchen Bürgerhotline: Tel. 02183 800 80; erreichbar Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr Stadt Kaarst Das Rathaus ist seit dem 17. März 2020 vorerst für den Publikumsverkehr geschlossen. In dringenden Fällen können die Kaarster Bürgerinnen und Bürger unter 02131 9870 oder info@kaarst.de einen Terminwunsch hinterlegen. Die zuständigen Fachbereiche werden nach Dringlichkeit entsprechende Termine vergeben. Die telefonische Terminanmeldung ist von montags bis donnerstags von 8.30 bis 17 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 13 Uhr möglich.
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
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Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
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