Ausgangsbeschränkung in Bayern – Polizeiliche Kontrollen


20.03.2020, PP Schwaben Nord
Ausgangsbeschränkung in Bayern - Polizeiliche Kontrollen
Die nordschwäbische Polizei musste im Zeitraum vom 19.03.2020, 06.00 Uhr bis zum 20.03.2020 insgesamt 99 Einsätze abarbeiten, bei denen aufgrund von Zeugenmitteilungen oder Feststellungen der Einsatzkräfte Verstöße gegen die landesweit gültige Allgemeinverfügung vorlagen.

Hauptsächlich handelte es sich hierbei um Fälle, bei denen sich Personengruppen trotz des Veranstaltungsverbots zum Feiern oder Zusammensitzen im Freien aufhielten und den gebotenen Abstand zueinander nicht einhielten. Daneben waren allerdings auch Verstöße im Zusammenhang mit Gewerbeuntersagungen zu beanstanden. Örtliche Schwerpunkte waren dabei nicht auszumachen. Die genannten Einsätze waren über gesamt Nordschwaben verteilt.
Weitere Links Allgemeinverfügung der Bayerischen Staatsregierung »

Ausfluss der ansteigenden Infektionszahlen und der in ganz Bayern polizeilich festgestellten Verstöße gegen die Allgemeinverfügung ist nun die durch die bayerische Staatsregierung erlassene Ausgangsbeschränkung, welche am 21.03.2020 um 00.00 Uhr in Kraft tritt.Die Allgemeinverfügung der Staatsregierung vom 20.03.2020 finden Sie hier:

Die Polizei ist angehalten, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung zu kontrollieren. Angetroffene bzw. kontrollierte Personen müssen dabei triftige Gründe für ihren Aufenthaltsgrund im Freien glaubhaft machen. Ein Verstoß gegen diese Allgemeinverfügung kann nach § 73 Abs. la Nr. 6 des Infektionsschutzgesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit in Nordschwaben wird die nordschwäbische Polizei mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei während der gesamten Dauer der Ausgangsbeschränkung mit starken Einsatzkräften präsent und sichtbar sein. Unterstützung erhält die Polizei durch Mitarbeiter der Sicherheitswacht sowie dem Ordnungsdienst der Stadt Augsburg.Die Polizei in Nordschwaben wird selbstverständlich trotz der umfangreichen Kontrollmaßnahmen weiterhin für alle Bürger/innen erreichbar bleiben und in Gefahrensituationen schnellstmöglich helfen können.Gleichzeitig richtet die Polizei nochmals den eindringlichen Appell an die Bevölkerung, alle einschränkenden Verfügungen, Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen zum Schutz der Gesundheit aller ausnahmslos zu beachten. Vor dem Hintergrund der anhaltend steigenden Infektionszahlen wird die Polizei in Nordschwaben konsequent gegen Verstöße vorgehen und diese ahnden! Das Nichtbeachten der Vorgaben stellt eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar.