20.03.2020 – 11:19, Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch, Delmenhorst (ots)
Der Leiter der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch, Jörn Stilke, kündigt umfassende Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus an. In enger Zusammenarbeit mit der kreisfreien Stadt Delmenhorst, dem Landkreis Oldenburg und dem Landkreis Wesermarsch wird die Beachtung der behördlich angeordneten Verfügungen durchgesetzt.
In diesem Zusammenhang wurde eine zentrale Kontrolleinheit eingerichtet, die durch verstärkte Polizeipräsenz auf den Straßen fortlaufend die Einhaltung der Regelungen überprüft und mit aller Konsequenz gegen die Missachtung der Regelungen vorgeht.
Es wird keine Toleranzbereiche und Ausnahmen bei der Einhaltung der Regelungen geben. Bei Zuwiderhandlungen muss mit einer Geschäftsschließung, der Einleitung von Strafverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz und der Verhängung von hohen Bußgeldern gerechnet werden.
Oberste Priorität der polizeilichen Kontrollmaßnahmen hat der Schutz der Bevölkerung, der ausschließlich durch die Einhaltung der aktuell geltenden Regelungen erreicht werden kann.
Dass dieses Vorgehen der kreisfreien Stadt Delmenhorst, dem Landkreis Oldenburg, dem Landkreis Wesermarsch und der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch durchaus erforderlich ist, verdeutlichen Fälle aus dem Inspektionsbereich, in denen sich Personen nicht an die bestehenden Regeln gehalten haben.
Das Ordnungsamt des Landkreises Oldenburg in Wildeshausen setzte am Mittwoch, 18. März 2020, gegen 16:55 Uhr, mit Unterstützung der Polizei Wildeshausen die Schließung eines Einkaufsmarktes in der Huntestraße in Wildeshausen durch, der trotz bestehender Verfügung geöffnet hatte.
Ein weiteres Geschäft, das ebenfalls nicht von der Verfügung ausgenommen war, musste am Donnerstag, 19. März 2020, 10:40 Uhr, in der Rheinstraße in Wardenburg geschlossen werden.
Entgegen der landesweit geltenden Verfügungslage wurde in einem Wohnwagen in Wardenburg der Prostitution nachgegangen. Unter Hinweis auf das Infektionsschutzgesetz wurde der Betrieb am Donnerstag, 19. März 2020, auch hier untersagt.
In Delmenhorst wurden in den frühen Abendstunden vom Donnerstag, 19. März 2020, insgesamt sechs Personen festgestellt, die sich trotz Verbotes auf gesperrten Spielplätzen aufgehalten haben. Hier wurden belehrende Gespräche mit Hinweisen auf das Infektionsschutzgesetz geführt.
In Nordenham wurden am Donnerstag ebenfalls Verstöße festgestellt. So musste zum Beispiel ein Café in der Innenstadt geschlossen werden, das nach 18 Uhr geöffnet hatte.
Die Gemeinde Lemwerder musste mit Unterstützung der Polizei eine Sportsbar schließen.
Ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger hat die Wichtigkeit und Sinnhaftigkeit der Umsetzung und Einhaltung der Regelungen bereits verstanden und verinnerlicht. Verstöße gegen die Verfügungen stoßen bei den Bürgerinnen und Bürgern auf immer mehr Unverständnis.
In diesem Zusammenhang weist die Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch darauf hin, dass Hinweisen auf Zuwiderhandlungen nachgegangen wird und die aktuell verbindlichen Regelungen durchgesetzt werden.
Hier fassen wir nochmal die erlassenen Regeln zusammen:
Verboten werden bis auf Weiteres:
- Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen - Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, einschließlich der Zusammenkünfte in Gemeindezentren - alle öffentlichen Veranstaltungen - alle Ansammlungen im Freien (Richtgröße für Ansammlungen: mehr als 10 Personen) - alle privaten Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden
Nicht unter den Veranstaltungsbegriff fällt die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr oder der Aufenthalt an der Arbeitsstätte
Für den Publikumsverkehr werden geschlossen:
- Bars, Clubs, Kulturzentren, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen - Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen und unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen - Messen, Ausstellungen, Kinos, Zoos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen - Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen - der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen - alle Spielplätze einschließlich Indoor-Spielplätze - alle Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center, einschließlich der Verkaufsstellen in Einkaufscentern
Ausdrücklich ausgenommen von der Schließung sind bisher:
- der Einzelhandel für Lebensmittel - Wochenmärkte - Abhol- und Lieferdienste - Getränkemärkte - Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien - Tankstellen - Banken und Sparkassen, Poststellen - Frisöre, Reinigungen, Waschsalons - der Zeitungsverkauf - Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte - der Großhandel - und Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich
Diese Regelungen gelten zunächst bis einschließlich Samstag, 18. April 2020.
Genau wie zuvor schon der Ministerpräsident für Inneres und Sport, Boris Pistorius, und der Präsident der Polizeidirektion Oldenburg, Johann Kühme, appelliert auch Jörn Stilke an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger: "Ohne Einsicht und Vernunft geht es nicht. Mit der Einhaltung der Regeln werden letztendlich Menschenleben gerettet."
Rückfragen bitte an:
Albert Seegers
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Pressestelle
Telefon: 04221-1559104
E-Mail: pressestelle@pi-del.polizei.niedersachsen.de
Internet: www.polizei-delmenhorst.de