20.03.2020 – 16:21, Polizeipräsidium Konstanz, Polizeipräsidium Konstanz (ots)
Wir alle müssen aktuell mit einer Situation umgehen, die wir seit dem 2. Weltkrieg so noch nie erlebt haben. Der Staat und seine Organe sind gezwungen, zum Teil massiv in die Gestaltung täglichen Lebens seiner Bürgerinnen und Bürger einzugreifen - doch nicht willkürlich - es geht um den Schutz von sehr vielen Menschenleben, es geht um den Schutz jedes einzelnen, den Schutz der Gesundheit von uns allen - es geht auch um den Schutz Ihrer Gesundheit und der Ihrer Familie!
Seit Mittwoch, 18. März 2020, gilt in Baden-Württemberg eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus:
die "Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2", oder auch kurz die CORONA-Verordnung (Corona-VO).
Diese CORONA-Verordnung wird teils ergänzt durch städtische Allgemeinverfügungen nach dem Infektionsschutzgesetz, wie beispielsweise die der Stadt Konstanz vom 19. März 2020, in welcher Menschenansammlungen über fünf Personen im öffentlichen Raum verboten wurden.
Trotz der eindeutigen Gesetzeslage, den Verhaltenshinweisen in sämtlichen Medien, darunter den Printmedien, Nachrichtensendungen auf allen TV- und Radiokanälen, sowie den Hinweisen in veröffentlichten Pressemitteilungen des Innenministeriums, der Polizei und der Behörden sind bei den polizeilichen Kontrollen immer noch Verstöße feststellbar, insbesondere in den größeren Städten, auch im Zuständigkeitsgebiet des Polizeipräsidiums Konstanz. Hält sich die große und vernünftige Mehrheit glücklicherweise daran, gibt es leider immer noch "Unbelehrbare"!
Um es nochmals mit aller Deutlichkeit klarzustellen:
Die CORONA-Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen der Landesregierung gegen die Ausbreitung des Corona-Virus und die erlassenen Allgemeinverfügungen nach dem Infektionsschutzgesetzt sind geltendes Recht. Verstöße dagegen sind keine Bagatelldelikte, sondern rechtswidrige Taten!
Wer gegen die Vorschriften zur Eindämmung des Corona-Virus verstößt, gefährdet letztendlich Menschenleben. Er handelt rechtswidrig. Scharfe Sanktionen mit empfindlichen Strafen werden von der Polizei, den zuständigen Behörden und der Justiz durchgesetzt!
Auch von der Polizei im Bereich des Polizeipräsidiums Konstanz.
"Um einen weiteren exponentiellen Anstieg der Erkrankungen abzumildern ist es notwendig, Kontakte zwischen Menschen zu reduzieren. Das Virus wird sich sonst in einem Maße ausbreiten, dass es zu einer erheblichen Zahl an vermeidbaren Todesfällen kommt, weil die bestehenden Versorgungsmöglichkeiten für die zu große Zahl schwer Erkrankter nicht ausreicht", so Innenminister Thomas Strobl.
Zuwiderhandlungen gegen die CORONA-Verordnung und gegen erlassene Allgemeinverfügungen können nach dem Infektionsschutzgesetz eine Strafbarkeit begründen, die mit empfindlichen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen mit Strafandrohung bis zu zwei Jahren geahndet werden können!
Die detaillierten Regeln der CORONA-Virus-Verordnung finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/
Helfen Sie uns, helfen Sie Ihrer Polizei, helfen Sie schließlich allen und halten Sie sich an die Verordnung und die erlassenen Allgemeinverfügungen! Zwingen Sie durch Ihr Verhalten nicht die eingesetzten Beamten, die Behörden und die Justiz gegen Sie vorgehen zu müssen, Sie mit empfindlichen Geldstrafen oder gar mit Haftstrafen belegen zu müssen! Schützen Sie durch Ihr vernünftiges Verhalten sich selbst, Ihre Familie und letztlich uns alle!
Auf Ihr Verständnis und Ihr vernünftiges Handeln hoffend,
Ihre Polizeipräsidium Konstanz
Rückfragen bitte an:
Dieter Popp
Polizeipräsidium Konstanz
Pressestelle
Telefon: 07531 995-1012
E-Mail: konstanz.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/