21.03.2020 – 14:29, Kreispolizeibehörde Unna, Unna (ots)
Am Freitag (20.03.2020) sollte um 16:20 Uhr ein mit zwei Personen besetztes Leichtkraftrad (125er) in der Heerener Straße angehalten und überprüft werden. Hintergrund war zunächst, dass das Krad nicht zugelassen war und mit nicht zu dem Fahrzeug passenden Kennzeichen versehen war. Optische und akustische Anhaltezeichen wurden vom Fahrer und der Mitfahrerin augenscheinlich bemerkt aber ignoriert. Die Nacheile führte durch den Ortsteil Unna Mühlhausen. Im Bereich des Quellenweg verlor die Polizei kurzfristig die Sicht zu dem Flüchtigen. Auf der Fahrstrecke gefährdete der Kradfahrer sowohl Fußgänger als auch einen entgegenkommenden Fahrzeugführer. Das Krad wurde verlassen im Bereich des Bolzplatz "Osterfeld" aufgefunden. Der flüchtige Fahrer ist in der Mühlhausener Dorfstraße angetroffen gestellt worden. Die Beifahrerin konnte im Rahmen der Fahndung durch den in der Nähe befindlichen Polizeihubschrauber in der Straße "In den Bruchgärten" aufgefunden werden. Bei der Überprüfung des Fahrzeugführers stellte sich heraus, dass der 17-jährige Fahrzeugführer aus Unna nicht in Besitz der erfoderlichen Fahrerlaubnis war. Zusätzlich stand der Beschuldigte augenscheinlich unter dem Eindruck von Betäubungsmitteln. Es wurde eine Blutprobe entnommen. Somit kommen auf den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Straßengefährdung mit Fahrunsicherheit infolge Genuss berauschender Mittel zu. Die 16-jährige Mitfahrerin wurde an Erziehungsberechtigte übergeben.
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