Pressebericht vom 21.03.2020


21.03.2020, PP München
Pressebericht vom 21.03.2020

389. Einsätze der Münchner Polizei im Kontext mit der Corona-Pandemie Im Zeitraum vom 20.03., 06.00 Uhr bis 21.03.2020, 06.00 Uhr waren ca. 200 Polizeibeamte in der Stadt und im Landkreis München eingesetzt, um die Einhaltung der Regelungen der aktuellen Allgemeinverfügung zu überprüfen. Dazu riefen viele Mitteiler beim Polizeinotruf 110 an und teilten mit, dass sie auch Verstöße festgestellt hätten.Schwerpunkte dieser Einsätze waren Überprüfungen von gastronomischen Betrieben, Ladengeschäften sowie Veranstaltungen im Sinne der Allgemeinverfügung. Über 2.400 Überprüfungen wurden in dem Zeitraum durchgeführt. Dabei wurden über 200 Verstöße festgestellt. Davon betrafen 10 die neue ab 00.00 Uhr geltende Ausgangsbeschränkung.In vielen Fällen hatten die angetroffenen Personen Verständnis für die aktuelle Problematik und befolgten die Anweisungen der Polizei. In 25 Fällen mussten Verantwortliche wegen Verstößen angezeigt werden.In über 15 Fällen mussten Gruppenbildungen im Bereich des Flauchers angezeigt werden. So befanden sich z.B. sieben Personen (18 – 21 Jahre, alle mit Wohnsitzen in München) gegen 18.30h am dortigen Isarufer. Sie hielten den Mindestabstand von 1,5 Meter nicht ein, tranken alkoholische Getränke und hatten ein Lagerfeuer angezündet. Sie erhielten einen Platzverweis und wurden wegen des Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt.Am 20.03.2020, gegen 16.45 Uhr, befanden sich fünf Personen auf einer Freischankfläche einer Gastwirtschaft in Garching, wo sie alkoholische Getränke konsumierten. Ihnen wurde von Beamten der Polizeiinspektion 48 (Oberschleißheim) ein Platzverweis erteilt. Einer aus der Gruppe, ein 49-Jähriger aus dem Landkreis München, befolgte dies nicht. Er weigerte sich beharrlich die Örtlichkeit zu verlassen und die Maßnahme musste mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden. Dabei wehrte er sich körperlich gegen die Beamten. Er wurde wegen eines Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt.