24.03.2020 – 12:21, Polizei Bielefeld, Bielefeld (ots)
SR/ Bielefeld - Die neue Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus (CoronaSchVO) umfasst unter anderem Verbote im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Versammlungen sowie Ansammlungen und Aufenthalten im öffentlichen Raum. Darunter sind Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen, außer in bestimmten Ausnahmefällen, im öffentlichen Raum verboten. Die Polizei Bielefeld unterstützt die Stadt bei der flächendeckenden Überwachung und Durchsetzung der Verbote und wird auch eigeninitiativ bei Feststellungen tätig. Als Maßnahmen kommen zunächst insbesondere Platzverweise in Betracht. Verstöße gegen die CoronaSchVO, zum Beispiel Ansammlungen von mehr als 10 Personen, wie auch Zuwiderhandlungen gegen polizeiliche Anordnungen können Straftaten sein.
Polizeipräsidentin Dr. Katharina Giere: "Die Einhaltung der mit der Verordnung getroffenen Regeln ist unerlässlich, um das Ansteckungsrisiko zu verringern und die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Jeder Bürger müsste mittlerweile wissen, wie wichtig es ist, Abstand zu halten und persönliche Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Jeder Bürger kann damit einen Beitrag zum Schutz für sich selbst und seine Mitmenschen leisten. Gegen die Unbelehrbaren, die sich nicht an die Regeln halten, werden wir gemeinsam mit der Ordnungsbehörde konsequent einschreiten. Uns ist dabei bewusst, dass die Einhaltung der Regeln für alle Bürger mit hohen persönlichen Einschränkungen verbunden ist. Unsere Kontrollen werden daher zwar gezielt verlaufen, wir berücksichtigen aber auch die für alle Menschen besondere, teils mit emotionaler Betroffenheit verbundene Situation."
Die Polizei Bielefeld versieht in den Dienststellen mit 24-Stunden-Betrieb derzeit 12-Stunden-Schichten. Damit können im Fall hoher krankheitsbedingter Ausfälle im Wachdienst flexibel Personallücken geschlossen werden, um handlungsfähig zu bleiben.
Zur Verringerung des Ansteckungsrisikos für die Beschäftigten wurde der Besucherverkehr bei der Polizei Bielefeld auf das absolut notwendige Minimum reduziert. Nur noch wenige ausgesuchte Bürger betreten die Dienstgebäude, zum Beispiel für aufgrund von Fristen unaufschiebbare Vorladungen oder für erforderliche persönliche Anzeigenerstattungen. Dass die Besucher dabei Handschuhe und Atemschutzmasken tragen müssen, wurde unter Einbindung der medizinischen Expertise des Polizeiarztes des PP Bielefeld und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts entschieden, um bestmöglichen Schutz für die Beschäftigten zu gewährleisten. Die Polizei Bielefeld möchte damit dem nicht kalkulierbaren Risiko entgegentreten, ob Besucher möglicherweise infiziert sind und ob diese sich an die Husten-/Nies-Etikette halten. Denn nicht in jeder Situation ist es den Beschäftigten möglich, den Sicherheitsabstand zu Besuchern zu wahren, zum Beispiel bei erkennungsdienstlichen Behandlungen. Alle Beschäftigten sind sensibilisiert, ressourcenschonend mit Desinfektionsmittel und Schutzausstattungen umzugehen.
Von montags bis freitags, in der Zeit von 10 Uhr bis 18 Uhr, können Bürger bei der Polizei Bielefeld über die zentrale Rufnummer 0521/545-1155 telefonisch Anzeige erstatten bzw. abklären, ob eine Anzeige persönlich erstattet werden muss. Am ersten Tag dieses Angebots, am Montag, 23.03.2020, konnten acht Anzeigen telefonisch entgegen genommen werden, ohne dass es eines persönlichen Kontaktes bedurfte.
Die Polizei Bielefeld weist eindringlich darauf hin, dass der Notruf 110 keine Beratungs- oder Auskunftshotline ist. Bitte blockieren Sie den Notruf auch in dieser Zeit nicht mit Fragen zur persönlichen Alltagsbewältigung. Jemandem, der wirklich Hilfe braucht, könnten dadurch unter Umständen große Nachteile entstehen!
Bisherige Meldungen der Polizei Bielefeld zum Thema Corona: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12522/4553161, https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12522/4550342
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