24.03.2020 – 10:46, Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta, Cloppenburg/Vechta (ots)
Landkreise Cloppenburg und Vechta - Kontrollen zur Einhaltung der Allgemeinverfügungen vom 23. März 2020
Am Montag, 23. März 2020, wurde die Einhaltung der Allgemeinverfügungen in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta erneut ganztägig kontrolliert. Im Nordkreis wurden keine relevanten Feststellungen getroffen. Im Bereich Cloppenburg wurden drei Jugendliche/Heranwachsende im Alter von 17 bis 19 Jahren an einem Regenrückhaltebecken festgestellt. Darüber hinaus konnte bei ihnen eine geringe Menge Betäubungsmittel beschlagnahmt werden. Im Landkreis Vechta kam es zu zwei Vorfällen. Einem Möbelmarkt in Lohne musste der Betrieb untersagt werden, da dieser weiterhin für den regulären Kundenverkehr geöffnet war. Der Anordnung wurde unverzüglich nachgekommen. Schwieriger gestaltete sich der Umgang mit einer 27-jährigen Frau beim Krankenhaus in Vechta. Trotz Besuchsverbot wollte diese auf Weisung des Krankenhauspersonals das Gebäude nicht verlassen. Polizeibeamte stellten ihre Identität fest und erteilten ihr einen Platzverweis. Es zeichnet sich weiter ab, dass die Bürgerinnen und Bürger zu einem großen Teil die Bedeutung der Kontaktbeschränkungen verstanden haben und bereit sind, ihren jeweiligen Beitrag zur Verlangsamung der Ausbreitung des Virus zu leisten. Den wenigen Uneinsichtigen in unserer Gesellschaft sollte bewusst sein, dass die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta nicht nur weiterhin entschieden die Einhaltung der Allgemeinverfügungen kontrollieren, sondern auch die untersagten Verhaltensweisen konsequent unterbinden wird. Daneben muss ein jeder auch mit einem Bußgeld- oder sogar Strafverfahren rechnen.
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Hendrik Ebmeyer, PK
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