24.03.2020 – 15:59, Polizeipräsidium Reutlingen, Reutlingen (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen:
Rottenburg (TÜ): Unter anderem wegen des Verdachts des bandenmäßigen, unerlaubten Handels mit Betäubungsmittel und Verstoßes gegen das Antidopinggesetz ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und die Kriminalpolizeidirektion Esslingen gegen einen 31-jährigen Häftling, dessen 30-jährige Ehefrau, einen 31-Jährigen Angehörigen und einen 37-jährigen Justizvollzugsbeamten. Dem Inhaftierten wird vorgeworfen, in der Justizvollzugsanstalt in Rottenburg mit Drogen und Mobiltelefonen gehandelt zu haben. Seine Angehörigen und der Justizbeamte stehen hierbei in dringendem Verdacht, die Waren für den 31-Jährigen in die Haftanstalt eingeschmuggelt zu haben.
Weil der Beamte nach derzeitigem Ermittlungsstand für seine Beteiligung an den Straftaten entlohnt wurde, wird gegen ihn auch wegen Verdachts der Bestechlichkeit, gegen die anderen drei Verdächtigen wegen Bestechung ermittelt.
Bereits im vergangenen Jahr hatten sich erste Hinweise auf Drogenhandel in der Haftanstalt ergeben. Langwierige Ermittlungen führten schließlich zunächst auf die Spur des 31-Jährigen, der dort eine mehrjährige Haftstrafe wegen Drogenhandels verbüßt. Schließlich gerieten auch seine Angehörigen und der Justizbeamte, die offenbar auch außerhalb der Gefängnismauern Kontakt miteinander unterhielten, ins Visier der Kriminalpolizei.
Mit von der Staatsanwaltschaft Tübingen erwirkten Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüssen wurden am Montag die erforderlichen Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt und die Beschuldigten vorläufig festgenommen. Bei ihnen wurden insgesamt rund 8.600 Euro Bargeld beschlagnahmt.
Bei dem zwischenzeitlich suspendierten Justizbeamten fanden die Ermittler darüber hinaus etwa 1.900 Tabletten, etwa die Hälfte davon hatte er bei Dienstbeginn bei sich. Die Untersuchungen der Inhaltsstoffe der Tabletten, bei denen es sich um Anabolika handeln dürfte, dauern ebenso wie die Auswertung weiterer Beweismittel noch an. Bis sich die Beschuldigten gegebenenfalls gerichtlich verantworten müssen, befinden sie sich mit Ausnahme des ohnehin inhaftierten 31-Jährigen derzeit wieder auf freiem Fuß. (ak)
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