Wir sind für Sie da! Unterfränkische Polizei überwacht Einhaltung der Allgemeinverfügung


24.03.2020, PP Unterfranken
Wir sind für Sie da! Unterfränkische Polizei überwacht Einhaltung der Allgemeinverfügung
UNTERFRANKEN. Mit dem Dienstag stehen wir bei Tag vier der vorläufigen Ausgangsbeschränkung, die derzeit in ganz Bayern gilt. Wie Ministerpräsident Söder am Mittag in einer Pressekonferenz klar stellte, gibt es keinen Anlass zur Entwarnung und alle müssen weiterhin mitwirken, um die Zahl der Infektionen zu senken. Die Kontrolle der Allgemeinverfügung hat daher für die Polizei weiterhin Priorität.

Die unterfränkische Polizei bedankt sich ausdrücklich bei allen Bürgerinnen und Bürger, die Verantwortung für Ihre Mitmenschen übernehmen, und wird die Einhaltung der Allgemeinverfügung weiterhin mit Unterstützung der Bayerischen Bereitschaftspolizei überwachen. Von Montag auf Dienstag musste die unterfränkische Polizei zu rund 80 Einsätzen mit Coronavirus-Bezug ausrücken. Bei den Kontrollen wurden vereinzelt Verstöße festgestellt, die mit hohen Strafen geahndet werden. So hatten sich beispielsweise gegen 17 Uhr mehrere Personen auf einem Spielplatz in Haßfurt getroffen. Die Streife sprach Platzverweise aus und nahm auch drei Anzeigen wegen Verstößen gegen die Allgemeinverfügung auf. In Hafenlohr hatten sich am frühen Abend fünf Jugendliche auf einem Tennisplatz aufgehalten und dort Rauschgift konsumiert. Diese Gruppe erwartet nun neben einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die Ausgangsbeschränkung zusätzlich auch ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz. In Großheubach wurde nach Rücksprache mit dem zuständigen Landratsamt ein Malergeschäft geschlossen, das unterlaubt Waren verkauft hatte. In den Abendstunden musste die Polizei in Bad Kissingen eine private Party auflösen, auch hier werden entsprechende Anzeigen vorgelegt. Die Einhaltung der Beschränkungen der Allgemeinverfügung ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Coronavirus zu unterbinden. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z.B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Die Bestimmungen im Einzelnen finden Sie im Internet unter folgendem Link:https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200320_av_stmgp_ausgangsbeschraenkung.pdf
Bitte helfen Sie mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund!