26.03.2020 – 11:35, Bundespolizeiinspektion Hamburg, Hamburg (ots)
Bundespolizisten überprüften am S-Bahnhof Sternschanze die Einhaltung des Kontaktverbots gemäß der Allgemeinverfügung. Die Kontrolle einer Ansammlung von acht Personen im Eingangsbereich führte zur Vollstreckung eines Haftbefehls und zur Erledigung von mehreren Fahndungsnotierungen von Staatsanwaltschaften zur Aufenthaltsermittlung.
Am 24.03.2020 gegen 20:15 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Hamburg eine Ansammlung von acht Personen im Eingangsbereich des S-Bahnhofs Sternschanze. Die Gruppierung stand trotz Kontaktverbots gemäß der Allgemeinverfügung eng beisammen, zudem blockierte sie den Eingangsbereich.
Nach Überprüfung der Personen und anschließender Auflösung der Ansammlung verließen die Personen den Bereich in verschiedene Richtungen. Gegen eine dieser Personen bestand eine Fahndungsnotierung zur Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Erfurt nach Computerbetrug.
Ein weiterer 37-jähriger deutscher Staatsangehöriger hingegen musste die Bundespolizisten zum Bundespolizeirevier Hamburg-Hauptbahnhof begleiten. Die fahndungsmäßige Überprüfung dieser Person hatte einen Haftbefehl zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen mit u.a. versuchter räuberischer Erpressung und Hehlerei ergeben.
Demnach ist eine Restfreiheitsstrafe von 281 Tagen zu verbüßen. Zudem wurde er mittels dreier Fahndungsnotierungen der Staatsanwaltschaft Hamburg zur Aufenthaltsermittlung nach gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung sowie Beleidigung gesucht.
Der 37-Jährige wurde einer Hamburger Haftanstalt zugeführt.
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