Warnung vor sogenannten „Fakeshops“ im Internet – Präventionstipps der Polizei

POL-GE: Warnung vor sogenannten "Fakeshops" im Internet - Präventionstipps der Polizei
26.03.2020 – 19:00, Polizei Gelsenkirchen, Gelsenkirchen (ots)

In der aktuellen Corona-Pandemie wird den Bürgerinnen und Bürgern empfohlen, die eigene Wohnung nur im Ausnahmefall zu verlassen und soziale Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Durch die Schließung vieler Geschäfte gewinnt der Einkauf im Internet schnell an Attraktivität. Zudem ist der Bedarf an Hygieneartikeln und medizinischen Produkten zurzeit hoch. Dies nutzen Betrüger aus, indem sie Onlineshops namhafter Markenhersteller kopieren und ins Internet stellen oder aber eigene fantasievolle Online-Shops erfinden. Hier werden im Zusammenhang mit dem Corona-Virus hochwertige Hygieneartikel, Desinfektionsmittel, aber auch oftmals Medikamente günstiger offeriert. Potenzielle Käuferinnen oder Käufer können Ware gegen Vorkasse bestellen. Das Produkt wird dann aber nicht geliefert.

Wie können Sie diese Fakeshops erkennen?

   1. Die Ware wird ungewöhnlich günstig angeboten.
   2. Die Ware ist immer verfügbar.
   3. Das Impressum ist unvollständig, fehlt oder die Inhalte sind 
      nicht korrekt (Gegenkontrolle mittels Suchmaschinen, 
      Kartendienste, Handelsregister.de)
   4. Wichtige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) fehlen oder sind
      fehlerhaft
   5. Der Domainname (www-Adresse) unterscheidet sich vom echten 
      Hersteller.
   6. Die Ware ist in der Regel nur gegen Vorkasse erhältlich.
   7. Gütesiegel sind lediglich als Bild hineinkopiert und nicht 
      zurück verfolgbar oder überprüfbar. 

Schützen Sie sich und verwenden Sie ausschließlich sichere Zahlungsmethoden!

Wenn Sie Opfer eines solchen Betruges geworden sind, sollten Sie umgehend Ihre Bank auffordern, die erfolgte Zahlung rückgängig zu machen. Wenige Stunden nach einer Onlinebestellung ist dies meist noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten, wie dem Lastschriftverfahren, können Zahlungen bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihr Geldinstitut! Sammeln und sichern Sie alle Belege für die Online-Bestellung. Dazu gehören Kaufvertrag, Bestellbestätigung, Emails und ein Screenshot des Angebots. Erstatten Sie in jedem Fall Strafanzeige!

Beachten Sie bitte zurzeit die mögliche Vermeidung von persönlichen Kontakten, bitte wählen Sie den fernmündlichen Kontakt zur Polizei unter 0209/ 3650 oder nutzen Sie die Möglichkeit, eine Strafanzeige auch Online zu erstatten unter: https://polizei.nrw/internetwache.

Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen
Katrin Schute
Telefon: 0209/365-2014
E-Mail: katrin.schute@polizei.nrw.de
https://gelsenkirchen.polizei.nrw