Medieninformation: 184/2020
Verantwortlich: Thomas Geithner
Stand: 28.03.2020, 21:49 Uhr
Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Dresden
Einsätze im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt war die Polizeidirektion Dresden am Samstag verstärket präsent.
Dabei wurde die Polizeidirektion Dresden von Beamten der Sächsischen Bereitschaftspolizei unterstützt.
Die Polizisten waren insbesondere in den Parks und Gärten der Landeshauptstadt sowie in den Naherholungsgebieten in den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unterwegs. Im Fokus der stichprobenartigen Kontrollen standen verbotene Menschenansammlungen, da diese ein besonders hohes Infektionsrisiko in sich bergen.
Die Polizeidirektion Dresden setzte insbesondere auf Kommunikation. Die Beamten sprachen die Menschen gezielt an und appellierten an deren Vernunft. Das Feedback der Bevölkerung war positiv. Die Menschen zeigten Verständnis für die Maßnahmen.
Sich vereinzelt anbahnende Menschenansammlungen konnten im Vorfeld unterbunden werden. Vier Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz wurden festgestellt.
Letztlich bleibt jedoch festzustellen, dass sich das Gros der Bevölkerung an die Bestimmungen der Allgemeinverfügung hielt. Vor diesem Hintergrund bedankt sich die Polizeidirektion Dresden ausdrücklich bei der Bevölkerung für ihr umsichtiges und besonnenes verhalten.
Es waren insgesamt 146 Polizeibeamte im Einsatz.
Auch morgen wird die Polizeidirektion Dresden verstärkt präsent sein. (ml)