Pressebericht vom 28.03.2020
28.03.2020, PP München
Pressebericht vom 28.03.2020
417. Einsätze der Münchner Polizei im Kontext mit der Corona-Pandemie
Im Zeitraum von Freitag, 27.03.2020, 06.00 Uhr bis Samstag, 28.03.2020, 06:00 Uhr gab es eine Vielzahl von Kontrollen und Einsätzen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München (sowohl Stadt München als auch der dazugehörige Landkreis), um die Einhaltung der Regelungen der aktuellen Allgemeinverfügungen bzw. Verordnung zu überprüfen. Über 6.000 Kontrollen wurden in diesem Zeitraum durchgeführt. Dabei wurden 251 Verstöße angezeigt, von denen allein 228 die Ausgangsbeschränkung betrafen.Am Freitag, 27.03.2020 kam es gegen 18.35 Uhr zu einem Polizeieinsatz in Englschalking. Der Einsatzgrund war, dass sich nicht berechtigte Personen in einer Wohnung aufhalten sollen. Eine Überprüfung der Örtlichkeit ergab schließlich, dass sich neben dem 31-jährigen Wohnungsinhaber noch dessen 27-jährige Freundin und ein 27-Jähriger aufhielten, der allerdings kein berechtigtes Interesse für seine Anwesenheit nachweisen konnte. Im Rahmen dieses Einsatzes ging der 31-Jährige die beiden eingesetzten Polizeibeamten unvermittelt körperlich an, da er mit der Maßnahme nicht einverstanden war. Durch diesen Widerstand wurde ein Polizeibeamter im Handbereich so verletzt, dass er im Anschluss nicht mehr dienstfähig war. Den 31-Jährigen erwartet nun eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Der 27-Jährige wurde wegen eines Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt.Wichtiger Hinweis:Aufgrund der aktuell schönen Witterung weist die Münchner Polizei hier noch einmal explizit auf die aktuell gültige Ausgangsbeschränkung hin. Man sollte also in der Regel zu Hause bleiben und die Wohnung nur mit einem triftigen Grund verlassen. Ein triftiger Grund ist dabei auch fürs Spaziergehen oder auch Sport im Freien zu treiben, gegeben. Aber alles in einem gebotenen Maße und unter Einhaltung der Vorgabe hier ausschließlich allein oder nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes. Ein Ausflug von München zu den beliebten Zielen im weiteren oberbayerischen Bereich wie den dortigen Bergen oder auch Seen ist definitiv nicht als triftiger Grund zu sehen!!! Die Münchner Polizei appelliert darum, dass man sich vielmehr auf das engere Umfeld um den eigenen Wohnbereich herum beschränken sollte, um so an bestimmten Orten keine unnötige Mehrbelastung zu verursachen.