„Coronavirus“: Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 30. März 2020
30.03.2020, PP Unterfranken
„Coronavirus“: Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 30. März 2020
UNTERFRANKEN. Mit dem Montag stehen wir bei Tag zehn der vorläufigen Ausgangsbeschränkung, die derzeit in ganz Bayern gilt. Um die Ausbreitung des „Coronavirus“ zu verlangsamen, haben Kontrollen zur Einhaltung der „Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie“ sowie der „Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ nach wie vor hohe Priorität.
In allen unterfränkischen Regionen führte die Polizei auch im Laufe des Sonntags wieder Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnungen durch. Das polizeiliche Einschreiten erfolgt stets mit Augenmaß, allerdings mussten dennoch in zahlreichen Fällen gegen Personen Verfahren eingeleitet werden, da sie u. a. entgegen der vorläufigen Ausgangsbeschränkung ohne triftige Gründe ihre Wohnungen verlassen haben.
Die Gesamtzahl der Anzeigen beläuft sich im Bereich Mainfranken auf mehr als 50 Fälle, im Bereich Main-Rhön auf mehr als 60 Fälle, am Bayerischen Untermain auf rund 70 Fälle.
Hier sind hauptsächlich Ordnungswidrigkeiten gemeint.
Besondere Vorkommnisse
Im Landkreis Miltenberg ermittelt die Polizei gegen zwei Männer im Alter von 26 und 49 Jahren, die eine Vielzahl von Einweghandschuhen in einer Apotheke zum Verkauf anboten. Nach bisherigen Erkenntnissen dürften die Handschuhe vom Arbeitsplatz eines Beschuldigten entwendet worden sein. Die strafrechtlichen Ermittlungen der Obernburger Polizei in diesem Zusammenhang dauern noch an.Ebenfalls im Landkreis Miltenberg musste die Polizei in einer Gaststätte einschreiten, weil dort entgegen der Vorschriften Speisen vor Ort verzehrt wurden. Neben dem Inhaber müssen sich auch zwei Gäste entsprechend verantworten.
Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Je nach Art des Verstoßes leitet die Polizei gegen die Betroffenen / Beschuldigten Bußgeld- bzw. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Vorgänge der jeweiligen örtlich zuständigen Verfolgungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Staatsanwaltschaft) zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Was die Höhe der Bußgelder bei Verstößen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten gegen die „Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie“ sowie der „Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ betrifft, wird auf die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege verwiesen:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-159/
Dringende Bitte der unterfränkischen Polizei:
Die Einhaltung der Rechtsverordnungen ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z. B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Die Bestimmungen im Einzelnen finden Sie im Internet unter folgendem Link:
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200320_av_stmgp_ausgangsbeschraenkung.pdf
Bitte helfen Sie mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund!WIR SIND FÜR SIE DA!
Audiodatei O-Ton des Pressesprechers Björn Schmitt, Dauer 1:37 Min. ( .mp3 )