Landkreis Cloppenburg und Vechta- Kontrollen zur Einhaltung der Allgemeinverfügungen am 30. März 2020

POL-CLP: Landkreis Cloppenburg und Vechta- Kontrollen zur Einhaltung der Allgemeinverfügungen am 30. März 2020
31.03.2020 – 12:23, Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta, Cloppenburg/Vechta (ots)

Am Montag, 30. März 2020, führte die Polizeiinspektion Cloppenburg/ Vechta weiterhin die Kontrollen zu den bisher erlassenen Allgemeinverfügungen durch. Polizeibeamte kontrollierten in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta und fertigten insgesamt 4 Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz.

Bereich Cloppenburg

Am 30. März 2020 trafen Polizeibeamte auf einem Fußweg in der Nähe einer Sporthalle an der Dechant-Hackmann-Straße in Cloppenburg eine Personengruppe von vier Jugendlichen im Alter von 13 bis 16 Jahren an. Die Personalien der Jugendlichen wurden festgestellt. Es wurde die Allgemeinverfügung erläutert.

Bereich Nordkreis Cloppenburg

Am 30. März 2020 stellten Polizeibeamte eine Personengruppe von insgesamt vier Personen im Bereich einer Parkanlage in der Tecklenburger Straße in Friesoythe fest. Zwei von ihnen konnten bei Eintreffen der Beamten unerkannt flüchten. Die Personalien von zwei Personen im Alter von 16 und 18 Jahren wurden festgestellt. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Bereich Vechta

Am 30. März 2020 hielten sich vier Jugendliche gemeinsam auf einem Friedhof und im Zentrum von Lutten auf. Als die Polizei die Personen kontrollieren wollte, flüchteten diese zunächst. Die Polizei konnte schließlich eine Person aufgreifen und kontrollieren. Die Personalien der drei Flüchtigen konnten festgestellt werden. Zu einem weiteren Einsatz kam es in Holdorf. Durch einen Hinweisgeber wurde mitgeteilt, dass sich vier Personen hinter einer Schützenhalle aufhalten sollen. Es konnten vier Personen im Alter von 20 bis 23 Jahre angetroffen werden. Zudem wurde zusätzlich Betäubungsmittel aufgefunden und beschlagnahmt. In Damme kontrollierten Polizeibeamte einen PKW. Dieser war mit mehr als zwei Personen besetzt. Alle Insassen im Alter von 18 bis 19 Jahren waren keine Familienangehörigen und gehörten keinem gemeinsamen Hausstand an. Zu einem gleichgelagerten Einsatz ist es in Holdorf gekommen. Auch hier stellten Polizeibeamte im Rahmen einer Verkehrskontrolle fest, dass der PKW mit mehr als zwei Personen, die weder Angehörige waren noch einem gemeinsamen Haushalt angehörten, fest. In allen Fällen leitete die Polizei Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Zusammenfassend handelte es sich bei den festgestellten Verstößen hauptsächlich um Ansammlungen von Personen, die sich widerrechtlich im öffentlichen Raum aufhielten.

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Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta
Nadine Luttmann, PKin
Pressestelle
Telefon: 04471/1860-104
E-Mail: pressestelle@pi-clp.polizei.niedersachsen.de
https://www.pd-ol.polizei-nds.de/dienststellen/polizeiinspektion_clop
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