Polizeiliche Bilanz der letzten 24 Stunden (Montag, 30.03.2020, 06:00 Uhr bis Dienstag, 31.03.2020, 06:00)


31.03.2020, PP Schwaben Nord
Polizeiliche Bilanz der letzten 24 Stunden (Montag, 30.03.2020, 06:00 Uhr bis Dienstag, 31.03.2020, 06:00)
Im Zeitraum von Montag, 30.03.2020, 06:00 Uhr bis Dienstag, 31.03.2020, 06:00 Uhr, waren im Bereich Nordschwaben etwa 190 Einsatzkräfte für Überwachungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Verordnung über die vorläufige Ausgangsbeschränkung eingesetzt. Die intensiven Kontrollmaßnahmen laufen flächendeckend unverändert weiter.

Im Berichtszeitraum kontrollierte die nordschwäbische Polizei circa 3.300 relevante Einrichtungen, Objekte, Örtlichkeiten und Personen.Witterungsbedingt war vor allem in der Augsburg Innenstadt ein Anstieg des Personenaufkommens und damit auch entsprechender Verstöße festzustellen. Hier wurden insbesondere Personen angetroffen, welche gegen die Vorgaben der Ausgangsbeschränkung verstießen bzw. bei berechtigtem Verlassen der eigenen Wohnung den Mindestabstand zu anderen Personen nicht einhielten. Im nordschwäbischen Raum wurden im Berichtszeitraum insgesamt 128 Verstöße gegen die Vorgaben der Ausgangsbeschränkung festgestellt und entsprechend geahndet.Bei der Kontrolle eines Restaurants in Gundelfingen am Montagabend, mussten Polizeibeamte zudem sieben Verstöße gleichzeitig feststellen. Eine Streifenbesatzung konnte mehrere Personen im Inneren der Gastronomie erkennen. Auf Klopfen gegen die Fensterscheibe wurde es im Inneren hektisch und die Beamten konnten beobachten wie mehrere Personen über Stühle und Bänke in den Keller flüchteten. Erst kurz darauf wurden die Beamten in das Lokal gelassen. Hierbei stellten sie neben eines servierten Gerichts auch diverse Weingläser sowie Spielkarten und Bargeld auf einem Tisch fest. Sowohl gegen den Betreiber, als auch gegen die festgestellten Personen wurde eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz aufgenommen. Die gesellige Runde wurde vor Ort umgehend aufgelöst.In Friedberg wurde am Montagmittag ein Geschäft festgestellt, bei welchem Kunden zuvor bestellte Waren abholten. Zwar hatte das Ladengeschäft an sich geschlossen, die Abholung der Bestellungen wurde Kunden jedoch nach einem SMS-Kontakt ermöglicht. Sowohl das betreffende Ladengeschäft, als auch die angetroffenen Kunden, erwartet nun eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.Für Geschäfte, welche nicht den täglichen Versorgungsbedarf abdecken, gilt: Auch online oder telefonisch bestellte Ware darf nicht abgeholt werden - weder mit dem Auto noch zu Fuß. Das Abholen von Gegenständen, die nicht dem täglichen Versorgungsbedarf entsprechen, ist kein triftiger Grund, um die eigene Wohnung zu verlassen. Sie können sich die Ware aber nach Hause liefern oder versenden lassen.
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Bei vielen Bürgerinnen und Bürgern führen die Ausgangsbeschränkung und der tägliche Umgang damit zu unterschiedlichsten Fragen. Eine sehr umfangreiche FAQ-Liste finden Interessierte auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.