01.04.2020 – 15:05, Polizeipräsidium Ulm, Ulm (ots)
Eine Polizeistreife sah gegen 18 Uhr einen Kleinkraftroller im Stachelbeerweg fahren. Die Polizisten stoppten das Fahrzeug. Bei der Kontrolle des 42-jährigen Fahrers stellten sie fest, dass an dem Roller noch ein altes Versicherungskennzeichen angebracht war. Ein Gültiges hatte der Mann nicht. Er musste den Roller stehen lassen und sich um ein neues Kennzeichen kümmern. Kurz nach 22 Uhr Uhr kontrollierte die Polizei einen 41-Jährigen. Er war mit seinem nicht versicherten E-Scooter in der Heidenheimer Straße unterwegs. Bei der Kontrolle hatten die Beamten den Verdacht, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Drogen stand. Das bestätigte ein Test. Der Mann musste eine Blutprobe abgeben. Er muss sich nun wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahren unter Drogeneinwirkung verantworten.
Hinweis: Im Straßenverkehr wird der "berauschte" Fahrer zur Gefahr für sich und seine Mitmenschen. Zum Eigenschutz und dem Schutz anderer muss jedem klar sein: Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige körperliche und geistige Fitness!
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