02.04.2020 – 12:13, Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta, Cloppenburg/Vechta (ots)
Landkreis Cloppenburg und Vechta- Kontrollen zur Einhaltung der Allgemeinverfügungen am 01. April 2020
Am Mittwoch, 01. April 2020, kam es im Rahmen der Kontrollen zur Einhaltung der Allgemeinverfügungen vereinzelt zu polizeilichen Feststellungen in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta. Entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung wurde nachgegangen:
Am Mittwoch, 01. April 2020, gegen 18.30 Uhr, stellten Polizeibeamte im Rahmen eines Einsatzes an einer Wohnanschrift in Cappeln insgesamt vier Personen im Alter von 21 bis 34 Jahren fest. Alle vier Personen waren an der Anschrift nicht gemeldet und lebten auch nicht in einer häuslichen Gemeinschaft. Aufgrund der vor Ort getroffenen Feststellungen, wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Zu einer weiteren Feststellung kam es gegen 17.30 Uhr auf einem Sportplatz in Cappeln. Zwei Personen im Alter von 15 und 18 Jahren machten gemeinsam Sportübungen auf einer Sportanlage. Aufgrund der Allgemeinverfügung ist die Sportanlage gesperrt. Den beiden Personen wurde die Allgemeinverfügung erläutert und ein Platzverweis erteilt. Auch in diesem Fall wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Gegen 00.09 Uhr wurde der Polizei eine Ansammlung von den Personen vor der Roten Schule in Cloppenburg gemeldet. Vor Ort konnten drei Personen im Alter von 17 bis 18 Jahren in einer Parkanlage festgestellt werden. Die Personalien der angetroffenen Personen wurden aufgenommen. Auf Aufforderung verließen die Personen das Gelände. In Garrel konnten Polizeibeamte gegen 19.00 Uhr fünf Personen an einer Wohnanschrift antreffen. Drei Personen waren nicht an der Wohnanschrift gemeldet. Die Personen wurden auf die rechtlichen Gegebenheiten hingewiesen. Nachdem die Personalien festgestellt wurden, verließen die drei Personen das Haus.
Im Nordkreis Cloppenburg überprüften Polizeibeamte gegen 18.15 Uhr eine Wohnanschrift in Friesoythe. Es sollten sich seit mehreren Tagen unterschiedliche Personen in einer Wohnung aufhalten. Bei der Überprüfung konnte eine Ansammlung von Personen nicht festgestellt werden. Die Mieterin wurde auf die Allgemeinverfügungen hingewiesen und über den weiteren Verfahrensablauf bei Feststellung eines Verstoßes aufgeklärt.
In Goldenstedt kontrollierten Polizeibeamte gegen 17.55 Uhr einen PKW. Im Rahmen der Verkehrskontrolle stellten die Beamten fest, dass sich vier Personen im Alter von 50 bis 56 Jahren im PKW befanden. Alle Personen waren an unterschiedlichen Wohnanschriften gemeldet. Nach Feststellung der Personalien wurde zwei PKW-Insassen die Weiterfahrt untersagt. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
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